Arbeitsaufgabe

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Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Die Gestaltung von Arbeitsaufgaben ist für eine ergonomische, menschengerechte Arbeitsgestaltung von zentraler Bedeutung. Die im BAuA-Projekt "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt" (BAUA, 2017) recherchierten Studien belegen Zusammenhänge z. B. von Handlungsspielraum und Emotionsarbeit mit körperlichen oder psychosomatischen Beschwerden sowie Befindensindikatoren wie etwa Arbeitszufriedenheit und Stresserleben.

Grundsätzlich sind Arbeitsaufgaben so zu gestalten, dass sie den oben genannten Gestaltungsanforderungen Rechnung tragen und gesundheitsgefährdende Ausprägungen soweit als möglich vermieden werden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes zu vermeiden bzw. zu reduzieren sind insbesondere:

  • unvollständige, partialisierte Tätigkeiten
  • abwechslungsarme Tätigkeiten, einseitige Anforderungen
  • unzureichender Einfluss auf Arbeits- und Pausenzeiten, Arbeitstempo, Arbeits-mittel und -abläufe, Arbeitsziele und -menge (unzureichende Handlungsspielräume)
  • hohe Informationsmenge, fehlende und unvollständige Informationen und Informationen von schlechter Qualität
  • (fortlaufend) hohe Anforderungen an die Emotionsregulation
  • traumatische Ereignisse bei der Arbeit
  • unzureichende Passung von Arbeitsanforderungen und Qualifikation der Arbeitenden und unzureichende Einweisung und Einarbeitung in Tätigkeiten
  • unzureichende Gelegenheiten zu sozialen Kontakten, sozial isolierte Arbeit

Durch Studien belegt ist die Gesundheitsrelevanz des Handlungsspielraums, also der Möglichkeit, Einfluss auf den Verlauf einer Arbeitstätigkeit nehmen bzw. Entscheidungen treffen zu können. Ein hoher Handlungsspielraum steht im Zusammenhang mit positiven Folgen für die Gesundheit, während ein geringer Handlungsspielraum die Gesundheit nachweislich negativ beeinflusst (BRADTKE et al., 2016). Die Studien zeigen allerdings auch, dass nicht grundsätzlich von einer linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung ausgegangen werden darf, sondern dass der Zusammenhang zwischen Handlungsspielraum und Gesundheit in Abhängigkeit von weiteren Faktoren sehr unterschiedliche Formen annehmen kann. Von einer Gefährdung für die Gesundheit der Arbeitenden ist nach gegenwärtiger Studienlage insbesondere dann auszugehen, wenn hohe (quantitative und qualitative) Anforderungen mit fehlenden bzw. unzureichenden Möglichkeiten einhergehen, auf Arbeitsmenge, -tempo und -abläufe Einfluss zu nehmen (ROSEN, 2016).

Handlungsspielräume bei der Arbeit sind weiterhin auch als Expositionsbedingung des Umgangs mit zum Beispiel gefährlichen Stoffen oder Maschinen bei der Arbeit von Bedeutung. So können beispielsweise mangelnde Möglichkeiten, auf das Arbeitstempo, die Arbeitsmenge oder die Arbeitsumgebung (z. B. Beleuchtung, Lärm) Einfluss zu nehmen, die Gefährdung beim Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen und bei der Verwendung von Arbeitsmitteln erhöhen (TRBA 400 Anlage 6). Handlungs- und Entscheidungsspielräume sollten so gestaltet sein, dass eine sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen gewährleistet sind. In diesem Sinne wird sowohl in der Gefahrstoffverordnung als auch in der Biostoffverordnung explizit gefordert, bei der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit mit Gefahr- bzw. Biostoffen auch "Belastungs- und Expositionssituationen, einschließlich psychischer Belastung" (§ 4 Abs. 3 Nr. 5a BioStoffV; TRBA 400 Abschnitt 6 und Anlage 6; § 6 Abs. 1 Nr. 8a GefStoffV) zu berücksichtigen.

Von gesundheitlicher Relevanz sind weiterhin die mit der Arbeit verbundenen emotionalen Anforderungen an die Beschäftigten, die insbesondere im (wachsenden) Bereich personennaher Dienstleistungen gestellt werden. Von Emotionsarbeit wird gesprochen, wenn das Zeigen eines bestimmten Emotionsausdrucks bei der Arbeit bzw. das Unterdrücken inadäquater Emotionen – unabhängig von den eigenen aktuellen Empfindungen - eine eigenständige und zentrale Anforderung der Arbeit darstellt, wie es bei personenbezogenen Dienstleistungen häufig der Fall ist. Insbesondere bei der Interaktionsarbeit, etwa im Kundenservice, können Emotionen sowohl Arbeitsmittel als auch Arbeitsgegenstand sein, da der Arbeitende in der Interaktion mit dem Kunden/Patienten/Klienten nicht nur seine eigenen Emotionen regulieren muss, sondern es ggf. auch Bestandteil seiner Arbeitsaufgabe ist, auf die Emotionen der Kunden/Patienten/Klienten Einfluss zu nehmen (siehe auch Kapitel 9.4 Interaktionsarbeit). Gesundheitsrisiken bestehen insbesondere im Falle "emotionaler Dissonanz", wenn also der bei der Arbeit gewünschte Emotionsausdruck nicht mit der gefühlten Emotion übereinstimmt. Je nach Häufigkeit und Dauer gehen solche Dissonanzerfahrungen mit erhöhter emotionaler Erschöpfung und stärkerer Depersonalisation (d. h. einem anhaltenden Gefühl von "Unwirklichkeit", "nicht richtig hier zu sein", "neben sich zu stehen") sowie mit schlechterem mentalen und körperlichen Befinden einher (SCHÖLLGEN & SCHULZ, 2016a).

Bei Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sein könnten, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Möglichkeiten zu prüfen, die damit verbundenen Gesundheitsrisiken soweit als möglich zu reduzieren. Ereignisse, die den drohenden Tod, eine ernsthafte Verletzung, körperliche oder sexuelle Gewalt beinhalten, werden als traumatisch bezeichnet (APA 2018). Die traumatische Belastung durch solche Ereignisse kann schwerwiegende Folgen für die (psychische) Gesundheit der Betroffenen haben. Von traumatischen Ereignissen potenziell betroffen sind Beschäftigte diverser Berufsgruppen, u. a. bei der Polizei, bei Feuerwehr und Rettungskräften, Lokomotivführer, Bankangestellte oder Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung.

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