Physische Belastungen beispielsweise durch ungünstige Körperhaltung oder schweres Heben und Tragen stellen nach wie vor gesundheitliche Gefährdungen für Beschäftigte dar. Um die Risiken zu beurteilen, entwickelt die BAuA die Leitmerkmalmethoden weiter.
Physische Belastungen sind nicht grundsätzlich schädlich für den Menschen. Im Gegenteil sind sie Teil des menschlichen Daseins und erforderlich, um die Gesundheit zu erhalten.
Für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten ist es entscheidend, das Verhältnis zwischen Belastung und Beanspruchung zu optimieren. Gesundheitliche Risiken bestehen immer dann, wenn diese Passung nicht erreicht wird. Physische Fehlbelastungen in Form von Über- oder Unterforderung können die Folge sein.
Arten der physischen Belastung
Physische Belastungen lassen sich in drei Arten unterteilen:
- schwere Arbeit,
- sich wiederholende Tätigkeiten,
- statische Körperzwangshaltungen.
Zur schweren Arbeit zählen Tätigkeiten, die den gesamten Körper beanspruchen, wie zum Beispiel beim Bewegen großer Lasten. Ebenso können sich ständig wiederholende Tätigkeiten physische Fehlbelastungen verursachen, auch wenn sie nur mit geringerem Kraftaufwand durchgeführt werden oder nur Teile des Körpers betreffen. Beispiele hierzu sind Montagearbeiten oder das Kassieren an der Supermarktkasse.
Desgleichen können statische Körperzwangshaltungen zu physischen Fehlbelastungen führen. Dazu gehört beispielsweise das Arbeiten über Kopf, wie es in Bauberufen häufig vorkommt. Hier können Überbeanspruchungen des Muskel-Skelett-Systems und des kardio-metabolischen Systems die Folge sein.
Gefährdungsbeurteilung und Leitmerkmalmethoden
In der Gefährdungsbeurteilung werden sechs Belastungsarten unterschieden:
- das Heben, Halten und Tragen von Lasten,
- das Ziehen und Schieben von Lasten,
- hoch repetitive manuelle Tätigkeiten,
- das Arbeiten in ungünstigen beziehungsweise erzwungenen Körperhaltungen,
- das Arbeiten mit hohen Kraftanforderungen,
- das Arbeiten mit hohen Bewegungsanforderungen mit und ohne Last.
Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Lastenhandhabungsverordnung verpflichten den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen durchzuführen. Dazu gehört auch die Ableitung von Maßnahmen im Sinne der Prävention, wenn eine Gefährdung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Mit den Leitmerkmalmethoden, die federführend von der BAuA entwickelt wurden, stehen praxisbewährte Screening-Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Zudem liefern die Leitmerkmalmethoden auch Hinweise auf Gestaltungsmöglichkeiten. Des Weiteren können digitale Menschmodelle aus der Biomechanik genutzt werden, um körperinterne Kräfte bei verschiedenen Tätigkeiten abzuschätzen.