Grundlagen

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Begriffe

Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung mit dem Ziel, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. (Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV))

Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. (Amtliche Begründung zum ArbSchG)

Gefährdungsfaktoren sind Gruppen von Gefährdungen, die durch gleichartige Gefahrenquellen oder Wirkungsqualitäten gekennzeichnet sind. Folgende Faktoren werden in Teil 2 des Handbuches erläutert:

  1. Mechanische Gefährdungen
  2. Elektrische Gefährdungen
  3. Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefährdungen
  4. Biostoffe
  5. Thermische Gefährdungen
  6. Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
  7. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  8. Physische Belastung
  9. Psychische Faktoren
  10. Arbeitszeitgestaltung

Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§ 2 Absatz 1 ArbSchG). Es gilt, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird (§ 4 Absatz 1 ArbSchG).

Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Prozessschritte:

  1. Vorbereiten
  2. Ermitteln der Gefährdungen
  3. Beurteilen der Gefährdungen
  4. Festlegen erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Dokumentieren der Ergebnisse
  8. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

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