Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in den zurückliegenden Jahren eine strategische Fokussierung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf längerfristige Schwerpunkte vollzogen. Dabei fand auch eine deutlichere Unterscheidung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten statt. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, Forschung und Entwicklung als notwendige fachliche Basis für die BAuA-Kernaufgaben der wissenschaftlichen Politikberatung und der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben trotz beschränkter Ressourcen nachhaltig zu sichern und zukunftsorientiert systematisch auszubauen.
Die Forschung der BAuA konzentriert sich dafür ab dem Jahre 2009 langfristig auf Themen, deren Relevanz eng mit dem Wandel der Arbeitswelt verbunden ist. Die Entwicklungsaktivitäten der BAuA greifen Fragestellungen der Politik, der Gestaltung des Rechtsrahmens im europäischen und nationalen Raum, der betrieblichen Praxis sowie neue Erkenntnisse der Forschung auf und überführen diese auf der Grundlage eigener Forschungsergebnisse und des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zeitnah in zielgruppengerechte Lösungen/Produkte.
Beide wissenschaftliche Handlungsbereiche, insbesondere jedoch die Entwicklung, sind dabei fachlich und personell auch mit den unterschiedlichen Transferaktivitäten und -programmen der BAuA (Modellprogramm Arbeitsbedingte Erkrankungen, INQA, Mitarbeit in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie usw.) verbunden.
Die BAuA hat ihre fachlichen Schwerpunkte und Aktivitäten im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms für den Zeitraum 2010 - 2013 ausführlich dargestellt.