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Neues vom Ausschuss für Gefahrstoffe

Hier finden Sie jeweils die neuesten Hinweise auf die Arbeiten und Ergebnisse des AGS.

Verlängerung der Übergangsfrist zur Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Stickoxide und partikelförmige Dieselmotoremissionen im untertägigen Bergbau

Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat die Verlängerung der Übergangsfrist zur Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid sowie für partikelförmige Dieselmotoremissionen (EC-DME) im untertägigen Bergbau um zwei Jahre (bis zum 21. August 2025) beschlossen.

Bedingung hierfür ist die Vorlage eines Fortschrittsberichts in der 75. AGS-Sitzung (Herbst 2024), der die noch notwendigen Bedarfe aufgezeigt.

Grundlage dieses Beschlusses sind die nachfolgenden Erwägungen:

  • Die Branche Bergbau hat seit 2016 umfassende Maßnahmen zur Reduzierung der Expositionen der Beschäftigten gegenüber Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid sowie partikelförmigen Dieselmotoremissionen umgesetzt bzw. eingeleitet.
  • Diese Expositionen konnten im untertägigen Bergbau seit 2016 nachweislich signifikant gesenkt werden
  • Bei der Umsetzung der Maßnahmen kam und kommt es insbesondere durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Russland-Ukraine-Kriegs zu deutlichen nicht vorhersehbaren bzw.  außerplanmäßigen Verzögerungen, insbesondere durch die spätere Auslieferung von E-Maschinen.
  • Die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte können daher bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 21.8.2023 nicht überall und jederzeit in den Bergwerken eingehalten werden. Die aktuellen Messwerte in den untertägigen Gruben liegen nur moderat über den neuen Arbeitsplatzgrenzwerten.
  • Die Branche Bergbau geht davon aus, dass mit der Umsetzung der für 2023 bis 2025 geplanten Maßnahmen die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden können.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat dem BMAS empfohlen, die Bemerkungen 22a, 22b und 26 in der TRGS 900 entsprechend zu ändern auf das Datum "21. August 2025".

72. Sitzung

Bei seiner 72. Sitzung am 9. und 10. Mai 2023 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS ab August 2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.

Neufassungen

  • BekGS 409 als Empfehlung 409 "Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz"
  • TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
  • TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas"

Änderungen und Ergänzungen

  • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
  • TRGS 903 "Biologische Grenzwerte"

Neufassung der TRGS 906

Das BMAS hat die TRGS 906 redaktionell an den Stand der Regelungen, insbesondere an die Richtlinie 2004/37/EG angepasst.

71. Sitzung

Bei seiner 71. Sitzung am 7. und 8. Dezember 2022 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS ab Februar 2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.

Neue

  • TRGS 741 "Organische Peroxide"

Neufassungen

  • TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
  • TRGS 530 "Frisörhandwerk"
  • TRGS 725 "Gefährliche explosionsfähige Gemische - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen"

Änderungen und Ergänzungen

  • TRBS 3151/TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen"
  • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
  • TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"

Projektgruppe "EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit"

Im Oktober 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Die Chemikalienstrategie ist Teil des Europäischen Grünen Deals und zentraler Baustein hin zu einer schadstofffreien Umwelt. Dabei soll der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöht werden und gleichzeitig innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien vorangetrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Strategie über 80 Einzelmaßnahmen vor, die in den kommenden Jahren in parallel verlaufenden Gesetzgebungsprozessen umgesetzt werden sollen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen eine ganze Reihe von EU Regulierungen, u.a. die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), sowie zahlreiche Sektor-spezifische Verordnungen zu Spielzeug, Pflanzenschutz, Kosmetik oder Bioziden. Die EU-Chemikalienstrategie umfasst auch einige grundlegende Änderungen für den Arbeitsschutz. Dabei soll es weitreichende Verbote für Stoffe mit bestimmtem Gefährdungspotential am Arbeitsplatz geben.

Der AGS hat eine Projektgruppe eingerichtet, die diese Arbeiten begleitet und auch Stellungnahmen dazu abgibt - eine erste erfolgte im Frühjahr zur Öffentlichen Konsultation zur gezielten Überarbeitung der REACH-Verordnung.

Die komplette Auswertung ist zu finden unter Link https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12959-Chemicals-legislation-revision-of-REACH-Regulation-to-help-achieve-a-toxic-free-environment/public-consultation_en
Die beiden Beiträge des AGS sind hier unten als Download verfügbar.

Eine zweite Stellungnahme betrifft die geplante Einführung eines generischen Extrapolationsfaktors für die Exposition durch unbeabsichtigte Gemische bei beruflichen Anwendungen (MAF). Im Gegensatz zu beabsichtigten Gemischen, wie zum Beispiel in Verkaufsprodukten, entstehen unbeabsichtigte Gemische durch das Zusammentreffen verschiedener, zum Zeitpunkt der Mehrstoffexposition unbekannter Chemikalien aus diversen Quellen. Arbeitsschutzbelange sollten nach Auffassung des AGS aber bevorzugt in den Vorschriften zum Arbeitsschutz geregelt werden. Auch diese Stellungnahme ist als Download verfügbar.

Downloads

Publikationen

Weitere Informationen

Orientierungshilfe für die Begründung und Beantragung von befristeten Übergangsregelungen

Vorgehensweise, wenn ein vom AGS verabschiedeter oder in der Diskussion befindlicher Beurteilungsmaßstab (z. B. AGW, Toleranzkonzentration) derzeit nicht eingehalten werden kann.

Mehr erfahren : Orientierungshilfe für die Begründung und Beantragung von befristeten Übergangsregelungen …

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