Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Seit 2008 wird die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Die Festlegungen zu diesen Vorsorgeuntersuchungen wurden aus der Gefahrstoffverordnung 2005 übernommen. In der ArbMedVV ist der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) verankert. Im Rahmen fachpolitischer Beratung und der fachlichen Vertretung im AfAMed befasst sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter anderem mit folgenden Themen:
- die Begründung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
- die Organisation der Untersuchungen und das Verhältnis zwischen Arzt, Beschäftgtem und Arbeitgeber
- Stellung des Biomonitorings im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen
- Beziehungen zwischen Vorsorgeuntersuchungen, Gefährdungsbeurteilung und allgemeiner arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung
- Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen und Grenzwertkonzepte
