Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG)

Das Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen.
Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG)

Es beinhaltet unter anderem Regelungen zur Sprache der Anleitungen, der Informationen, der EU-Konformitätserklärung und der EU-Einbauerklärung, zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sowie zur Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Maschine.

Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes beschlossen (BGBl. 2025 I Nr. 302) 

Es trat am 06.12.2025 in Kraft. Einige Paragraphen sind erst ab dem 20.01.2027 anzuwenden. 

Mit Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes wurde die Maschinenverordnung (9. ProdSV) dahingehend ergänzt, dass sie mit Ablauf des 19. Januar 2027 außer Kraft tritt.

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