Die Europäische Kommission hat die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG überarbeitet. Ziel war es, die Richtlinie in eine in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende Europäische Verordnung zu überführen. Dabei ist die Richtlinie an den New Legislative Framework (NLF) angepasst worden.
Außerdem haben neue technologische Entwicklungen wie z. B. Künstliche Intelligenz, Autonomie und Vernetzung bei der Anpassung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie Berücksichtigung gefunden.
Die neue Europäische Maschinenverordnung - Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen ist ab dem 20.01.2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen anzuwenden. Dieser Termin und weitere Termine sind der Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1230 vom 04.07.2023 zu entnehmen.
Da es keine Übergangsfrist gibt, sind bis 19.01.2027 Maschinen weiterhin nach der derzeit geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr zu bringen! Es wird darauf hingewiesen, dass einige Anforderungen, die insbesondere die Kommission und die Mitgliedsstaaten betreffen, bereits vor dem 20.01.2027 umzusetzen sind.