Die Arbeitsstättenverordnung regelt Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen
Mit der Planung der Baustelleneinrichtung müssen auch die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt werden. Neben sicheren Arbeitsplätzen und Verkehrswegen geht es zum Beispiel um Sozialeinrichtungen, Brandschutz, Fluchtwege und Erste Hilfe.
Bei der Planung der Baustelleneinrichtung müssen die Anforderungen für wirtschaftliches und vertragsgerechtes Bauen mit den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammengeführt werden.
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet. Die ASR umfassen Anforderungen, die sowohl für stationäre Arbeitsstätten als auch für Baustellen gemeinsam gelten, eine Reihe von ASR beinhalten zusätzliche und abweichende Anforderungen an Baustellen. Praxishilfen und Informationen unterstützen die Umsetzung.
Anforderungen des Arbeitsstättenrechts sind durch die einzelnen Unternehmen für die eigenen Beschäftigten umzusetzen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen auf der Baustelle zu koordinieren. Dazu trägt auch die Koordination nach Baustellenverordnung bei. Oft können mit gemeinsam genutzten Einrichtungen Arbeitsschutzanforderungen für mehrere Gewerke wirtschaftlich umgesetzt werden.