Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit

Aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen ist seit langem bekannt, dass Schicht- und Nacharbeit ein gesundheitliches und soziales Risiko für Beschäftigte darstellen kann. Eine möglichst gesundheitsgerechte und sozialverträgliche Gestaltung der Arbeitszeiten bei Nacht- und Schichtarbeit ist daher von zentraler Bedeutung.

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist der Begriff Schichtarbeit nicht genau definiert. Meist wird Schichtarbeit aber als Arbeit verstanden, „bei der die Arbeitsleistung zu wechselnden Tages- oder Nachtzeiten oder zu konstanten, aber ‚ungewöhnlichen‘ Arbeitszeiten – also abweichend von der sogenannten Tagarbeit – erbracht wird“ (S2k-Leitlinie). Die Arbeit ist dabei häufig so organisiert, dass Beschäftigte nacheinander am gleichen Arbeitsplatz tätig sein können, um eine Ausdehnung der Betriebszeiten über die individuelle Arbeitszeit der Beschäftigten hinaus zu ermöglichen (Beermann, 2005).

Obwohl Schichtarbeit eine atypische Arbeitszeitform darstellt, ist die Nacht- und Schichtarbeit in vielen Berufen und Branchen nicht wegzudenken. Ob zur Sicherstellung der Versorgung unserer Gesellschaft – etwa in Krankenhäusern oder bei der Polizei – oder aufgrund technologischer oder wirtschaftlicher Motive – zum Beispiel in der Produktion oder in vielen Dienstleistungsberufen – das Arbeiten in Schichten ist relativ weit verbreitet. So arbeitet schätzungsweise ein Sechstel der Beschäftigten in Deutschland in Schichtsystemen.

Wer nachts und in Schicht arbeitet, lebt sowohl gegen den zirkadianen Rhythmus (die „innere Uhr“) als auch gegen die in unserer Abend- und Wochenend-Gesellschaft vorherrschenden sozialen Rhythmen. Dies kann zu gesundheitlichen Risiken und Beeinträchtigungen des Sozial- und Familienlebens führen – wie auch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen.

Die Gestaltung des Schichtplans spielt eine zentrale Rolle, um die mit Nacht- und Schichtarbeit in Verbindung stehenden gesundheitlichen und sozialen Risiken zu minimieren. Das Arbeitszeitgesetz (§ 6 Abs. 1) schreibt daher vor, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten in Nacht- und Schichtarbeit nach den „gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen“ über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen ist. Die folgenden Handlungsempfehlungen geben eine Orientierung für die gesundheitsgerechte Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit.

Handlungsempfehlungen für die gesundheitsgerechte Organisation von Nacht- und Schichtarbeit

Ausgehend von vorliegenden arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen lassen sich folgende Handlungsempfehlungen formulieren:

1. Die Anzahl der aufeinanderfolgenden Nachtschichten sollte möglichst gering sein.

  • Obwohl viele Beschäftigte in Schichtarbeit mit fünf oder mehr hintereinanderliegenden Nachtschichten häufig subjektiv den Eindruck haben, dass ihr Körper sich an die Nachtarbeit anpasst, findet eine echte Anpassung der Körperfunktionen an die Nachtarbeit nicht statt. So ist aus arbeitswissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, dass die Anpassung lediglich teilweise stattfindet und durch freie Tag wieder rückgängig gemacht wird. Nachtarbeit bleibt eine Arbeit gegen die innere Uhr. Aus diesem Grund sollen die Nachtschichtblöcke möglichst kurz sein.
  • Auch bei Beschäftigten in Dauernachtarbeit (dauerhafte, ausschließliche Nachtarbeit) besteht häufig der Eindruck einer Anpassung des Körpers an die Nachtarbeit. Jedoch gilt auch für diese Arbeitszeitform, dass eine Anpassung letztlich nur stattfindet, wenn die Beschäftigten ihre freie Zeit auch nach diesem Rhythmus gestalten.
  • Durch kurze Nachtschichtblöcke wird die Ansammlung eines Schlafdefizits vermieden. Denn der mit Nachtarbeit einhergehende Tagschlaf ist in der Regel durch eine verringerte Dauer und Qualität gekennzeichnet.
  • Neben diesem physiologischen Problem betrifft diese Empfehlung auch das Sozial- und Familienleben von Beschäftigten in Schichtarbeit. Denn langrotierte traditionelle Schichtsysteme (wöchentlicher Wechsel von Früh-, Spät- und Nachtschicht) bringen es häufig mit sich, dass Beschäftigte zwei Wochen lang keinen Abend arbeitsfrei sind (erst eine Woche Spätschicht, dann Nachtschicht). Kurze Wechsel ermöglichen hingegen zumindest einen arbeitsfreien Abend pro Woche.

2. Nach einer Nachtschichtphase sollte eine möglichst lange Ruhephase folgen. Sie sollte auf keinen Fall weniger als 24 Stunden betragen.

  • Diese Forderung resultiert aus der Kenntnis, dass Nachtarbeit eine besondere Belastung darstellt und den Beschäftigten im Anschluss ausreichend Zeit zur Erholung gegeben werden muss.
  • Optimal wäre nach einer Nachtschichtphase eine Ruhezeit von 48 Stunden. Häufig reduzieren längere Ruhephasen nach einer Nachtschichtphase jedoch das Ausmaß zusammenhängender Freizeit, etwa am Wochenende. Dieses Problem betrifft insbesondere Schichtpläne mit kurzen Nachtschichtblöcken.

3. Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende.

  • Geblockte Wochenendfreizeiten sind zwei zusammenhängende freie Tage, wobei mindestens ein Tag Samstag oder Sonntag sein sollte; möglich wären beispielsweise Freitag und Samstag, Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag. Diese geblockte Wochenendfreizeit ist wünschenswert, weil die Freizeit gesellschaftlich stark auf das Wochenende fixiert ist. So haben Kinder am Wochenende in der Regel keinen Schulunterricht und viele gesellschaftliche Ereignisse, wie zum Beispiel sportliche Aktivitäten, finden vor allem am Wochenende statt. Der Nutz- und Erholungswert der Freizeit ist daher am Wochenende deutlich höher als unter Woche.

4. Schichtarbeitende sollten möglichst mehr freie Tage im Jahr haben als Tagarbeitende.

  • Auch bei einer kontinuierlichen Produktionsweise sollten Wochenenden oder Feiertage, an denen gearbeitet wird, durch Freizeit ausgeglichen werden. Darüber hinaus muss insbesondere die aus der Nachtschicht resultierende Mehrbelastung ausgeglichen werden (§6, Abs. 5 des ArbZG). Dieser Ausgleich sollte möglichst in Freizeit gewährt werden. Je nach Anzahl der geleisteten Nachtschichten sollten zusätzlich mehrere freie Tage gewährt werden.

5. Ungünstige Schichtfolgen sollten vermieden werden, das heißt immer vorwärts rotieren.

  • Im Rahmen arbeitswissenschaftlicher Untersuchungen konnte nachgewiesen werden, dass Beschäftigte in vorwärts rotierten Systemen (Früh-, Spät- und Nachtschicht in Folge) insgesamt weniger Beschwerden haben als Beschäftigte in rückwärts rotierten Systemen (Nacht-, Spät- und Frühschicht in Folge).
  • Rückwärts rotierte Systeme sind insbesondere kritisch zu sehen, da sie die Erholungszeit zwischen den Schichten verkürzen. Wenn die Spätschicht zum Beispiel um 22:00 Uhr endet und die Frühschicht um 6:00 Uhr beginnt, verbleibt eine Ruhezeit von nur acht Stunden, von der die Pendelzeit noch abzuziehen ist.
  • Bei der Umstellung von einem rückwärts rotierten auf ein vorwärts rotiertes System ergeben sich allerdings vielfach Probleme, da die Freizeitblöcke am Wochenende verkürzt werden. So ist es bei rückwärts rotierten Systemen möglich, am Freitag mit der Frühschicht zu enden (14:00 Uhr) und am Montag mit der Nachtschicht (22:00 Uhr) zu beginnen, was dann für die Beschäftigten ein langes Wochenende ermöglicht. Bei vorwärts rotierten Systemen wäre die optimale Freizeitausdehnung hingegen lediglich bis zur Spätschicht (14:00 Uhr) am Montag möglich.

6. Die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen.

  • Diese Forderung liegt darin begründet, dass aus der Frühschicht keine versteckte Nachtschicht werden soll. Insbesondere Beschäftigte mit längeren Wegezeiten müssen ihre Schlafzeit sonst sehr früh unterbrechen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Untersuchungen kritisch zu sehen, die zeigen, dass Beschäftigte in Schichtarbeit auch bei sehr früh beginnender Frühschicht abends in der Regel nicht früher schlafen gehen. Daraus resultiert ein erhebliches Schlafdefizit und eine Übermüdung, die zu einer zusätzlichen Beanspruchung und einer Zunahme des Unfallrisikos führen kann.

7. Die Nachtschicht sollte möglichst früh enden.

  • Diese Forderung basiert auf der Erkenntnis, dass die Schlafzeiten während des Tagschlafs nicht beliebig sind, sondern vom Schlafbeginn abhängen. So neigt der Organismus aufgrund des zirkadianen Rhythmus (der „inneren Uhr“) dazu, den Schlaf um die Mittagszeit abzubrechen. Je früher der Schlaf beginnt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer längeren Schlafdauer.
  • Bei kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich, wo eine ununterbrochene Betreuung notwendig ist, steht diese Forderung allerdings in direktem Widerspruch zu Forderung 6.

8. Zugunsten individueller Vorlieben sollte auf starre Anfangszeiten verzichtet werden.

  • Auch im Bereich der Schichtarbeit wächst das Bedürfnis der Beschäftigten nach einer stärkeren Einflussnahme auf Beginn und Ende der Arbeitszeit –
    ähnlich wie bei der Gleitzeit. Um diesem Bedürfnis nachzukommen, könnte Beschäftigten in Schichtarbeit zum Beispiel die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Schichten – je nach individueller Neigung und Voraussetzungen (zum Beispiel der Pendelzeit zum Arbeitsplatz) – innerhalb eines definierten Zeitkorridors zu beginnen. Denkbar wäre es zum Beispiel, dass die Frühschicht zwischen 5.30 Uhr und 6.30 Uhr begonnen werden kann.

9. Die Massierung von Arbeitstagen oder Arbeitszeiten auf einen Tag sollte begrenzt werden.

  • Die Massierung von Arbeitstagen bedeutet, dass viele Schichten in Folge ohne Unterbrechung durch freie Tage gearbeitet werden. Diese Regelung findet sich häufig in Krankenhäusern, wo Schichtpläne mit 12-tägigen Arbeitszyklen ohne einen freien Tag relativ weit verbreitet sind. Die Massierung von Arbeitszeiten auf einen Tag bezieht sich dagegen auf sehr lange Schichten von etwa 12 Stunden. Diese sind zum Beispiel bei der Polizei oder Feuerwehr recht verbreitet.
  • Die Massierung von Arbeitstagen oder Arbeitszeiten auf einen Tag geht häufig mit großen Freizeitblöcken einher. So wird zum Beispiel bei 12-Stundenschichten bereits in drei Tagen eine Arbeitszeit von 36 Stunden erreicht. Massierte Arbeitszeiten werden daher von Beschäftigten oftmals positiv bewertet. Gegen eine Massierung der Arbeitszeit spricht jedoch die Anhäufung von Belastung und der damit einhergehenden körperlichen und psychischen Beanspruchung, welche die Wahrscheinlichkeit einer Gesundheitsschädigung erhöht. Eine Zunahme der Ermüdung beziehungsweise Beanspruchung ergibt sich nicht nur für den einzelnen Arbeitstag, sondern auch für die Arbeitswoche. Das Ausmaß der Beanspruchung hängt von mehreren Faktoren ab. Hierbei gilt es insbesondere die spezifische Tätigkeit zu berücksichtigen. Schichtpläne sollten – was die Festlegung der Schichtdauer betrifft – daher unbedingt die Art der Tätigkeit beziehungsweise die Arbeitsschwere berücksichtigen. Eine Verlängerung des Arbeitstages setzt voraus, dass
    • nur geringe Belastung (physisch, psychisch) durch die Arbeitsaufgabe besteht,
    • keine zusätzlichen Überstunden anfallen,
    • das Risiko bei möglichen Fehlern eingegrenzt ist,
    • hinreichend Personal verfügbar ist,
    • die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) entsprechend angepasst sind,
    • die Arbeitszeit zum Teil aus Arbeitsbereitschaft besteht.

10. Schichtpläne sollen vorhersagbar und überschaubar sein.

  • Einmal aufgestellte Schichtpläne sollten von betrieblicher Seite möglichst eingehalten werden, damit das Privatleben für die Beschäftigten planbar ist. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass auf die individuellen Belange keine Rücksicht genommen wird.
  • Darüber hinaus ist es wünschenswert, den Beschäftigten ein möglichst hohes Maß an Autonomie bei der Schichtplangestaltung einzuräumen. Autonomie bedeutet in diesem Fall, individuelle Wünsche und Vorlieben bei der Schichtplangestaltung einbringen zu können. Diese Möglichkeit erhöht die Zufriedenheit der Beschäftigten mit der Arbeitszeitgestaltung und wirkt sich positiv auf die Motivation aus.

Hinweise zur Umsetzung

  • Diese Empfehlungen müssen nicht alle gleichzeitig erfüllt und auch nicht in der obigen Reihenfolge umgesetzt werden. Vielmehr müssen die einzelnen Kriterien individuell bewertet und an die Anforderungen im Betrieb angepasst werden.
  • Bei der Erstellung einer "Bewertungsbilanz" dieser Empfehlungen gilt es, einige Aspekte zu berücksichtigten. Wesentliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Arbeitszeit sind die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Darüber hinaus sind betriebliche Belange, die Wünsche der Beschäftigten – Arbeitszeitgestaltung ist innerbetrieblich auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig – und die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaften zu berücksichtigen. Allerdings können meist nicht alle Kriterien gleichzeitig erfüllt werden. Die Gestaltung von Schichtplänen ist eine Aufgabe, die Widersprüchlichkeiten zwischen den Einzelkriterien berücksichtigen muss. Besonders erschwert wird das Vorgehen dadurch, dass nicht eindeutig ist, welche Kriterien die wichtigsten sind beziehungsweise welche Rangreihe innerhalb der Kriterien besteht. Grundsätzlich muss aber verlangt werden, dass spezifische Aspekte zur Verringerung des gesundheitlichen Risikos notwendigerweise Vorrang haben müssen. Die Massierung von Arbeitsbelastung unter Berücksichtigung der Arbeitszeit sollte vermieden werden. Die Ruhezeiten zwischen den Schichten sollten so lang sein, dass sie eine effektive Erholung ermöglichen. Um Schlafdefizite zu vermeiden, sollten nicht zu viele Nachtschichten aufeinander folgen. Diese Kriterien orientieren sich in erster Linie an arbeitsmedizinischen Forderungen. Sie spiegeln sich zum Teil auch in den gesetzlichen Bestimmungen wider und stellen somit eine grundlegende Bedingung bei der Schichtplangestaltung dar.
  • Ein weiterer nicht unwesentlicher Einflussfaktor ist die "Mitarbeiterorientierung" bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Die Gewichtung der einzelnen Handlungsempfehlungen basiert letztlich auch auf der Bewertung durch die Beschäftigten. Die Wünsche der Belegschaft bestimmen, welche Kriterien wichtig und welche unwichtig sind. Diese Wünsche sind wohl kaum generalisierbar. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Wünsche der Beschäftigten erheblich variieren. Beispielsweise können verkehrstechnische Gegebenheiten, Freizeitwünsche, familiäre Situation der Beschäftigten aber auch die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wichtig sein. Ein wesentlicher Punkt, der bei fast allen Arbeitszeitänderungen eine besondere Bedeutung hat, ist die Sicherung des Einkommens. Arbeitszeitumstellungen, die mit Einkommenseinbußen verbunden sind, stoßen in der Regel bei den Beschäftigten auf erhebliche Widerstände. Die Ablehnung einer solchen Arbeitszeitgestaltung ist vorprogrammiert.
  • Die Gestaltung eines neuen Arbeitszeitsystems sollte deshalb innerbetrieblich immer unter Einbeziehung aller Beteiligten vorgenommen werden. Grundsätzlich sollten dabei folgende Leitfragen diskutiert werden:
    • Welche maximale Schichtdauer ist tolerabel?
    • Müssen oder sollten die Nachtschichten kürzer sein? Ist es vielleicht sogar möglich, die Nachtschichten zu verlängern, um beispielsweise dadurch mehr freie Wochenenden zu bekommen?
    • Ist es im Einzelfall tolerabel, kurzfristig Schichten zu wechseln, um z. B. den Samstag arbeitsfrei zu haben?
    • Wie hoch ist die Arbeitsbelastung?
    • Wie belastbar sind die Beschäftigten? Wie hoch ist der Anteil älterer und leistungsgewandelter Beschäftigter? Wie hoch ist der Anteil Beschäftigter mit zusätzlichen Verpflichtungen im häuslichen Bereich, zum Beispiel Kinder, pflegebedürftige Personen?
    • Welche Schichtwechselzeiten kommen in Frage? Besteht die Möglichkeit flexible Anfangszeiten zu ermöglichen? Wie sehen die Wegezeiten für die Beschäftigten aus? Welche individuellen Präferenzen bestehen? Welche Verkehrsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
    • Bestehen hinreichend Möglichkeiten, die durch die Nachtarbeit entstehende Mehrbelastung durch Freizeit auszugleichen? Reicht die bestehende Belegschaftsstärke aus?

Publikationen

Schichtarbeit gut gestalten

Kooperation 2019

Immer mehr Menschen arbeiten im Schicht- und Nachtdienst. Die gesundheitlichen Belastungen der Schichtarbeit sind in vielen arbeitsmedizinischen Studien beschrieben worden. Darüber hinaus wird der Alltag der Beschäftigten durch den Schichtplan geprägt, mit Folgen für das soziale und familiäre …

Zur Publikation

Leitfaden zur Einführung und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit

Broschüre 2005

Neben Arbeitszeitformen wie der Gleitzeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit stellt insbesondere die Organisation der Arbeit in Schichtdienst unter gesundheitlichen und sozialen Aspekten besondere Gestaltungsanforderungen. Aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen ist seit langem bekannt, daß diese …

Zur Publikation

Nacht- und Schichtarbeit - ein Problem der Vergangenheit?

Fachartikel 2008

Die Gestaltung der Arbeitszeit ist einer der zentralen Aspekte des Beschäftigtenschutzes. Dabei kommt traditionell den atypischen Arbeitszeiten, wie der Schichtarbeit besondere Aufmerksamkeit zu. Obwohl diese Arbeitszeitform assoziiert wird mit spezifischen Technologien und Produktionsbereichen …

Zur Publikation

Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Atypische Arbeitszeiten

baua: Bericht 2016

Das Projekt "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Wissenschaftliche Standortbestimmung" zielt darauf ab, psychische Belastungsfaktoren bezogen auf den gesicherten Stand der Wissenschaft zu bewerten, Aufschluss über neue Arbeitsanforderungen durch den Wandel der Arbeit zu gewinnen sowie …

Zur Publikation

Brennpunkt Nachtarbeit - Häufige Arbeitsbelastungen immer noch aktuell

Faktenblatt 2015

Die weit verbreitete Arbeitszeitform der Schichtarbeit und insbesondere der Nachtarbeit stellt ein gesundheitliches Risiko für die Beschäftigten dar. Obwohl der Anteil der Schicht- bzw. Nachtarbeiter in den klassischen Arbeitsbereichen (z. B. Kohleindustrie) rückläufig ist, ist im Zuge der …

Zur Publikation

Schichtarbeit ist nicht gleich Schichtarbeit

baua: Fakten 2016

Schichtarbeit ist weiterhin ein verbreitetes Arbeitszeitmodell. Sie wird mit vorrangig von Männern ausgeübter, körperlich anstrengender Arbeit in der Produktion assoziiert. Dies ist einer der möglichen Gründe dafür, dass Geschlechteraspekte selten in den geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutz …

Zur Publikation

Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am Abend und in den Nachtstunden

Bericht 2011

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind Jugendliche hinsichtlich der Arbeitszeit besonders geschützt. So ist z. B. die tägliche Arbeitszeit in der Regel auf 8 Std. beschränkt und es besteht ein Nachtarbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, um nur zwei Merkmale zu nennen. In einigen …

Zur Publikation

Arbeitszeitreport Deutschland: Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeit­befragung 2021

baua: Bericht 2022

Die Arbeitszeit ist nicht nur ein Schlüsselfaktor für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sondern bestimmt auch zu großen Teilen, wann und wie viel Zeit wir für Erholung, Freizeit und das Privatleben zur Verfügung haben. Aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt, nicht zuletzt beschleunigt …

Zur Publikation

Hohe Anforderungen, wenig Ressourcen: Arbeitszeiten in der Alten- und Krankenpflege

baua: Fakten 2021

Beschäftigte in der Pflege arbeiten häufig nachts sowie an Wochenenden und überdurchschnittlich oft in Rufbereitschaft. Gleichzeitig arbeiten sie seltener in Vollzeit. Das zeigen Analysen auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019. In der Krankenpflege sind zudem besonders häufig verkürzte …

Zur Publikation

Dauernachtarbeit in Deutschland

baua: Bericht kompakt 2020

In Deutschland arbeiten etwa zwei Prozent der abhängig Beschäftigten ausschließlich nachts. Da das Arbeiten während der Nacht mit besonderen Risiken und Belastungen einhergeht, sind Nachtarbeitende über das Arbeitszeitgesetz speziell geschützt. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, …

Zur Publikation

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeits­zeit und gesundheit­lichen Aus­wirkungen

baua: Fokus 2019

Die vorliegende Stellungnahme der BAuA war Gegenstand der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 25. Juni 2018. Die Stellungnahme diskutiert den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes" der FDP-Fraktion sowie zwei Anträge der Fraktion DIE …

Zur Publikation

Flexible Arbeitszeitmodelle - Überblick und Umsetzung

baua: Praxis 2019

Wie Arbeitszeit gesund und ergonomisch gestaltet werden kann, gehört zu den zentralen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es geht dabei neben Dauer und Lage von Arbeits- wie Ruhezeiten auch zunehmend darum, inwieweit diese für die Beschäftigten noch vorhersehbar oder beeinflussbar sind. …

Zur Publikation

Arbeitszeitreport Deutschland: Veränderungen der Arbeitszeit in der SARS-CoV-2-Pandemie

baua: Bericht kompakt 2023

Die SARS-CoV-2-Pandemie hat einige Veränderungen von Arbeitszeit und -ort mit sich gebracht. Bei der Hälfte aller Beschäftigten lässt sich eine Veränderung der Länge der Arbeitszeit beobachten. Rund ein Viertel der Beschäftigten arbeitete erstmalig oder häufiger am Wochenende beziehungsweise …

Zur Publikation

Versorgungsrelevante Arbeitszeiten? Arbeitszeitmuster bei Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen

Aufsatz 2021

Der gesamte Artikel kann von der Internetseite des Journals "Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin", Volume 56, Nr. 9, S. 550-556 heruntergeladen werden: "Versorgungsrelevante Arbeitszeiten? Arbeitszeitmuster bei Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen" (ggfs. kostenpflichtig).

Zur Publikation

Forschungsprojekte