Gruppe 4.II.4 Expositionsbewertung Biozide

Die Fachgruppe 4.II.4 "Expositionsbewertung Biozide" bearbeitet vorwiegend gesetzliche Aufgaben der EU-Biozid-Verordnung (EU) NR. 528/2012 und ist hier insbesondere in die Verfahren

  • zur nationalen und unionsweiten Zulassung von Biozid-Produkten und Biozid-Produktfamilien,
  • der gegenseitigen Anerkennung ausländischer Zulassungen und
  • der Genehmigung biozider Wirkstoffe

zusammen mit der Toxikologie und der Biozid-Bewertungsstelle Arbeitsschutz im Fachbereich 4 eingebunden. Ziel der Arbeit im Zulassungsverfahren ist es dem beruflichen Verwender ein sicheres Arbeiten mit Biozid-Produkten zu ermöglichen und gesundheitsschädliche Belastungen durch Gefahrstoffe zu minimieren.

Die Fachgruppe 4.II.4 erstellt in diesem Rahmen die Expositionsbewertung für die berufliche Verwendung von Biozid-Produkten und legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen für deren sichere Handhabung am Arbeitsplatz fest. Innerhalb dieser Aufgaben vertritt die Fachgruppe 4.II.4 außerdem die fachlichen Positionen der BAuA in den zuständigen europäischen Gremien und trägt so maßgeblich zu der Fortentwicklung und Harmonisierung der Expositionsabschätzung für die berufliche Verwendung von Biozid-Produkten bei.

Durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte verbessert die Fachgruppe für ihr Zuständigkeitsgebiet fortlaufend die wissenschaftlichen Grundlagen der Expositionsabschätzung gegenüber Bioziden am Arbeitsplatz. Dabei ist die Weiterentwicklung von Modellierungsansätzen zur Expositionsbewertung von Desinfektionsmitteln mit volatilen und reaktiven Wirkstoffen ein wichtiger Baustein genauso wie die Ableitung von Schutzmaßnahmen wie z. B. expositionsmindernde Verpackungen, Formulierungen und Systeme. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Fachgruppen in und außerhalb der BAuA, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene, trägt die Gruppe damit zur Synergiebildung innerhalb der Expositionswissenschaft bei.

Die erarbeiteten wissenschaftlichen Erkenntnisse bringt die Fachgruppe 4.II.4 in die Weiterentwicklung von europäischen Leitfäden, nationalen Rechtsvorschriften, Technischen Regeln und Normen durch aktive Mitarbeit in den zuständigen Gremien ein.

Die Fachgruppe 4.II.4 leistet außerdem Transfer und Beratung zur Beurteilung von Belastungen und zu Schutzmaßnahmen bei industriellen und gewerblichen Tätigkeiten mit Biozid-Produkten und wirkt an der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der universitären Lehre mit.

Weitere Informationen

Kontakt

WissD Dr. Michael Roitzsch

Gruppenleiter
Gruppe 4.II.4 Expositionsbewertung Biozide

info-zentrum@baua.bund.de

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