Das Feld der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wird weitgehend durch EU-Recht bestimmt. Gleiches gilt für die Chemikalienregulierung, die neben dem Arbeitsschutz weitere Schutzziele betrachtet.
Im Bereich der Normung werden zahlreiche, den Arbeitsschutz betreffenden technischen Standards über europäische Normen geregelt. Auch der Strategische Rahmen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz der EU hat einen Einfluss auf das nationale Handeln. Europäische und internationale Kooperationen auf fachlich-strategischer und politisch-regulatorischer Ebene sind vor diesem Hintergrund von großer Bedeutung.
Im Rahmen ihrer hoheitlichen und gesetzlichen Aufgaben wirkt die BAuA daher in europäischen und internationalen Institutionen und Gremien mit. Sie fungiert auf verschiedenen Ebenen als wichtige Schnittstelle zwischen der EU- und der nationalen Ebene. Die BAuA füllt diese Schnittstellenfunktion verantwortungsvoll aus und trägt dazu bei, im Rahmen eine möglichst enge fachliche Zusammenarbeit sowohl zwischen nationaler und europäischer Ebene als auch mit den zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten zu etablieren. Beispiele für dieses Engagement sind das Risk Management and Evaluation Meeting (RIME+), einer Plattform zur informellen und freiwilligen Koordination von Aktivitäten der zuständigen Behörden der europäischen Mitgliedstaaten (Competent Authorities) im Zusammenhang mit der Umsetzung der REACH- und CLP-Verordnung, oder das Advisory Committee for Occupational Safety and Health (ACSH), ein Beratungsgremium der Europäischen Kommission, in dem Beschäftigte der BAuA das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fachlich unterstützen.