Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) ist das zentrale Gremium der Europäischen Kommission für alle Fragen, die den Arbeitsschutz betreffen. Hier kommen jegliche Gemeinschaftsaktionen und EU Initiativen zur Sprache, Informationen werden ausgetauscht und Meinungen gebildet. Es wird "Arbeitsschutzpolitik" gemacht.
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) ist das zentrale Beratungsgremium der Europäischen Kommission für alle Fragen des Arbeitsschutzes. Seine Stärke liegt in der dreigliedrigen Zusammensetzung: Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aller EU-Mitgliedstaaten sind gleichberechtigt vertreten und erarbeiten ihre Empfehlungen gemeinsam im Konsens. Ob die Vorbereitung oder Überarbeitung von Richtlinien, die Entwicklung strategisch ausgerichteter Programme oder die meinungsbildende Diskussion aktueller Arbeitsschutzthemen – der ACSH bündelt unterschiedliche Perspektiven und sorgt dafür, dass europäische Arbeitsschutzpolitik praxisnah und ausgewogen gestaltet wird.
Die Bundesregierung ist im ACSH durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vertreten. Die BAuA unterstützt als stellvertretendes Mitglied das BMAS in allen Ausschussangelegenheiten und bringt auf Bitten des BMAS ihre Expertise in die Arbeitsgruppen des ACSH ein.