Verpackungen, Formulierungen und Systeme zur Expositionsminderung gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

  • Projektnummer: F 2484
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Status: Laufendes Projekt
  • Geplantes Ende: 16. Januar 2026

Projektbeschreibung:

Bevor chemische Stoffe und Gemische vermarktet werden dürfen, muss in einigen Fällen die sichere Anwendung belegt sein. Daher unterliegen beispielsweise Biozidprodukte einem Zulassungsverfahren. Auch die Registrierungspflicht unter REACH soll sicherstellen, dass die Risiken, die von einem Stoff ausgehen, angemessen kontrolliert sind. In beiden Verfahren ist immer wieder zu beobachten, dass Hersteller und Importeure persönliche Schutzausrüstung (PSA) als zentrale Arbeitsschutzmaßnahme ansehen. Die Rangfolge durchzuführender Schutzmaßnahmen ist jedoch im Arbeitsschutzrecht klar festgelegt. Der Einsatz von PSA ist nur dann zulässig, wenn der Stoff weder durch einen ungefährlichen Stoff ersetzt noch eine sichere Handhabung durch technische oder organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden kann.

Grundsätzlich lässt sich durch folgende safe-by-design Maßnahmen die Belastung von Beschäftigten gegenüber Gefahrstoffen reduzieren.

  • Verpackungen: Durch eine geeignete Verpackung der Gefahrstoffe gelangen diese nicht oder nur in geringfügigem Umfang auf die Haut oder in die Atemwege der Beschäftigten.
  • Formulierungen: Es werden, zum Beispiel durch Zusatz chemischer Komponenten, die Eigenschaften des Produktes so verändert, dass das Expositionspotenzial verringert wird.
  • Systeme: Durch technische Anlagen oder durch das Erzielen einer verzögerten Freisetzung wird der Kontakt mit dem Gefahrstoff vermieden.

Wie stark sich die Exposition durch Verpackungen, Formulierungen und Systeme senken lässt, wurde bisher nicht erfasst und blieb damit bei der Bewertung durch die Behörden unberücksichtigt.

In diesem Projekt werden aktuelle Lösungsansätze ermittelt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zur Expositionsminderung beurteilt. Für ausgewählte Beispiele von Verpackungen, Formulierungen und Systemen wird untersucht, inwieweit die Belastung über die Atemwege und der Haut gegenüber den herkömmlichen Verwendungsformen verringert werden kann. Anhand der Ergebnisse sollen quantitative Aussagen zur Schutzwirkung als Reduktionsfaktor für die jeweilige safe-by-design Lösung abgeleitet werden.

Die ermittelten Reduktionsfaktoren sollen möglichst repräsentativ für verschiedene Arbeitsplätze sein und zukünftig in europäische Leitlinien eingebracht werden. Dies gestattet die EU-weite Berücksichtigung von Verpackungen, Formulierungen und Systemen bei der Risikobewertung in verschiedenen chemikalienrechtlichen Verfahren. Langfristig wird dadurch die sichere Handhabung von Produkten unterstützt und das Tragen von belastender PSA ist seltener erforderlich. Zusätzlich erhalten die Hersteller und Importeure Impulse für eine anwendungssichere Gestaltung von chemischen Produkten.

Weitere Informationen

Kontakt

Fachgruppe 4.II.4 "Expositionsbewertung Biozide"

Service-Telefon: 0231 9071-2071
Fax: 0231 9071-2070