GPSR Seminar Marktüberwachung

Informationsveranstaltung

Veranstaltungsort:

Online
WebEx

Inhalt:

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die neue europäische Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Sie setzt zusammen mit einer delegierten Verordnung und weiteren Durchführungsverordnungen den rechtlichen und administrativen Rahmen für die Sicherheit von Non-Food-Verbraucherprodukten in der EU und deckt Produkte, Aspekte und Risiken ab, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften nicht behandelt werden. Sie stellt sicher, dass alle Produkte auf dem EU-Markt für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind.

Die Verordnung enthält zahlreiche Vorschriften, die der Realität der Lieferketten, aber auch der Verbraucherinnen sowie Verbraucher in der EU Rechnung tragen sollen. Die Verordnung stärkt daher insbesondere bspw. Verantwortlichkeiten bei Online-Verkäufen.

Diese Informationsveranstaltung richtet sich ausschließlich an Marktüberwachungsbehörden. Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission (DG Justice) stellen die aktuellen Regelungen vor und beantworten Fragen rund um die Umsetzung der GPSR.

Zielgruppe: Beschäftige der deutschen Marktüberwachungsbehörden und der zuständigen Ministerien des Bundes sowie der Länder

Hinweis:

  • Teilnahmeentgelt: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. 
  • Veranstalter: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Referent/-in: Europäische Kommission (DG Justice), Dr. Tobias Bleyer (BAuA)
  • Anmeldefrist: 19.03.2026
  • Online-Anmeldung

Kontakt

Kontakt (fachlich)

Fachgruppe 2.1 Grundsatzfragen der Produktsicherheit

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg  1-25
44149 Dortmund

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