Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe
Ausgabe: Juli 2016
GMBl 2016, Nr. 29/30 vom 22.07.2016, S. 562
6. Änderung: GMBl Nr. 50 vom 11.12.2023, S. 1092
Hinweis: Mit der 5. Änderung wurde in Abschnitt 3.5 die Einstufung von Naganishia albidosimilis und Naganishia liquefaciens in Risikogruppe 1 in die Liste ausgewählter Pilze der Risikogruppe 1 aufgenommen.
Mit der 6. Änderung wurde in Abschnitt 3.5 bei Fusarium oxysporum die Bemerkung "TA" ergänzt.