In der nachfolgenden Tabelle sind Begründungen oder auch Mikroorganismendossiers für die Einstufung einzelner Pilze nach Biostoffverordnung zu finden.
Im ABAS beschlossene Einstufungen oder Änderungen von Pilzen werden im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht und die TRBA 460 "Einstufung von Pilzen in Risikogruppen" entsprechend angepasst. Die Einstufungen von Stämmen werden in der Regel nicht in die TRBA aufgenommen.