Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen
[BArbBl. 1/2001, S. 77 ff.]
Stand: 02.11.2000
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Inhalt
- 1 Gegenstand
- 2 Zustandekommen
- 3 Aufbau
- 4 Anwendung
- 5 Wirksamwerden
Die komplette RAB 01 "Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB" können Sie hier herunterladen.