Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblätter liefern dem beruflichen Verwender von Chemikalien wichtige Informationen zu folgenden Merkmalen: Identität des Produktes, auftretende Gefährdungen, sichere Handhabung und Maßnahmen zur Prävention sowie im Gefahrenfall.
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, insbesondere Artikel 31 (Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter) in Verbindung mit Anhang II (Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitdatenblatts), beschreibt, welche Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) stehen sollen.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2010 erhält der Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Fassung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
Spätestens ab dem 01.12.2012 müssen Sicherheitsdatenblätter den durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 geänderten Anforderungen des Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) entsprechen. Die Übergangsregeln, dass Sicherheitsdatenblätter in bestimmten Fällen noch nicht den neuen Anforderungen entsprechen müssen, sind bis zum 01.12.2012 befristet.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2015 erhält der Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Fassung von Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 453/2010.
Die Bekanntmachung 220 "Sicherheitsdatenblatt" des BMAS ist eine Auslegungshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), für die nicht die Vermutungswirkung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV in Anspruch genommen werden kann.
Der Inverkehrbringer eines Produktes ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. Wichtig ist, dass dieses Dokument regelmäßig an den aktuellen Rechtsstand angepasst wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich, sobald sich die Rechtsgrundlage ändert, die Einstufung neu festgelegt wird oder eine Anpassung des Arbeitsplatzgrenzwertes einer Komponente erfolgt.
Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ist eine Herausforderung für jedes Unternehmen. Der Einsatz von Softwareprodukten kann den Unternehmer als Handlungshilfe unterstützen - die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt letztlich jedoch beim Inverkehrbringer.
Diese Internetseiten rund um das Thema "Sicherheitsdatenblatt" informieren Sie unter anderem über die Aktivitäten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und möchten Hilfestellung geben auf dem Weg zu guten Sicherheitsdatenblättern.
