Baustellenverordnung
Technischer Fortschritt und hoher Wettbewerbsdruck haben zu einer hohen Industrialisierung und Spezialisierung der am Bau Beteiligten geführt, die nur durch ihr komplexes Zusammenwirken Bauvorhaben erfolgreich realisieren können. Wesentliche Grundlage für diesen Erfolg sind deshalb die Kommunikation zwischen den Beteiligten und die Koordinierung ihrer Tätigkeit. Europaweite Untersuchungen haben ergeben, dass ein wesentlicher Teil der Unfälle am Bau auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen ist.
Die Mitarbeit bei der Umsetzung der am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung (BaustellV), - zuletzt geändert durch Mit Artikel 15 der Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien vom 23.12.2004 (BGBl. I Nr. 74 S. 3816), mit der die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist ein Schwerpunkt der Gruppe 6.5. Das Regelwerk aus staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wird durch die Baustellenverordnung ergänzt. Die Umsetzung ihrer Regelungen für eine verstärkte Koordination der Bauabläufe und die frühzeitige Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelangen in der Planungsphase soll eine entscheidende Voraussetzung zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei Bauarbeiten bilden.
Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung verpflichtet.
Die Baustellenverordnung ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um folgende Pflichten für den Bauherren:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens,
- Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde bei größeren Baustellen,
- Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden,
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten,
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Zur Einführung und Umsetzung der Verordnung hat das Bundesministerium bereits im August 1998 ein Aktionsprogramm initiiert, in dessen Rahmen ein Arbeitskreis unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Dezember 1998 die "Erläuterung zur Baustellenverordnung und im November 1999 eine "Hilfe für den Bauherrn zur Bestellung eines geeigneten Koordinators" erarbeitet hat.
Um auf aktuelle Arbeitsschutzbelange bei der Anwendung der Baustellenverordnung reagieren und transparente und praxisnahe Regelungen schaffen zu können, wurde vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) eingerichtet.
Im Rahmen des Ausschusses erarbeiten Projektgruppen, in die zusätzliche Fachleute einbezogen sind, Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Diese Regeln konkretisieren die Baustellenverordnung und ersetzen die Erläuterung zur Baustellenverordnung (Fassung 15. Januar 1999) [BArbBl. 3/1999].
