Arbeitsmittel für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen
Hier finden Sie Informationen zur Absturzgefährdung, zur Auswahl und Bereitstellung von Arbeitsmitteln allgemein sowie zu verschiedenen Arbeitsmitteln für Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen.
Absturzgefährdung
Für Beschäftigte auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen besteht nach wie vor ein erhebliches Risiko abzustürzen. Die Unfallauswertungen belegen, dass dieses Risiko erheblich steigt, wenn es sich dabei um zeitweilige Arbeiten handelt.
Absturzunfälle sind - vor allem hinsichtlich der Zahl der schweren und tödlichen Unfälle - ein wesentlicher Unfallschwerpunkt.
Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft Deutschlands sind jährlich ca. 35.000 Absturzunfälle zu verzeichnen, das sind rund 4 % aller Arbeitsunfälle.
Der Anteil der tödlichen Abstürze, der in den letzten Jahren über 30 % aller tödlichen Arbeitsunfälle lag, bestätigt diese Einschätzung. Der Anteil der tödlichen Abstürze von einer Höhe unter 3 m beträgt ca. 16% aller tödlichen Abstürze.
Die Verteilung der Absturzunfälle auf die Wirtschaftszweige blieb in den letzten Jahren nahezu unverändert. In der Bauwirtschaft sind die meisten Abstürze zu verzeichnen, was durch die Vielzahl hoch gelegener, nicht stationärer Arbeitsplätze begründet ist. Mit deutlichem Abstand folgen die Wirtschaftszweige Handel/Verwaltung, Metall und Verkehr.
Die meisten dieser Unfälle ereignen sich von Leitern, die häufig für zeitweilige Arbeiten eingesetzt werden. In den Statistiken der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Leiter seit vielen Jahren mit einem Anteil von ca. 40 % am Unfallgeschehen hinsichtlich Absturz beteiligt. Die Ursachen liegen dabei meist in Mängeln/Fehlern bei der Bereitstellung/Benutzung der Leiter, technisches Versagen der Leiter, z. B. das Brechen von Leiterteilen, spielt nur selten eine Rolle.
Auswahl/Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Um den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachzukommen, sind bereits bei der Planung von zeitweiligen Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen die Aspekte von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu berücksichtigen. Dabei kommt der Auswahl/Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel besondere Bedeutung zu, da den Beschäftigten nach § 4 (1) BetrSichV nur solche Arbeitsmittel bereit gestellt werden dürfen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheit gewährleistet sind. Ist dies nicht in vollem Umfang möglich, sind Maßnahmen zu treffen, die die Gefährdungen - bei Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen insbesondere die Absturzgefährdung - so gering wie möglich halten.
Der Markt bietet eine Vielzahl von Arbeitsmittel für zeitweilige Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen an, einerseits Ausführungen, die eine sehr breite Nutzung erlauben, aber auch solche mit ganz speziellen Anwendungsgebieten.
Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist es sehr aufwändig, aus dieser Vielfalt an vorhandenen Lösungen die optimale für den jeweiligen Anwendungsfall auszuwählen. Deshalb werden nachfolgend Hinweise zu einigen Arbeitsmitteln für zeitweilige Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen gegeben und ein nicht abschließendes Verzeichnis von Herstellern angefügt.
Leitern
Leitern können benutzt werden
- als Zugang, wenn ein Höhenunterschied überwunden werden muss,
- als Arbeitplatz für kurzfristige Arbeiten.
Grundsätzlich gilt jedoch: (Nummer 5.1.4. des Anhangs 2 BetrSichV)
"Die Benutzung einer Leiter als hoch gelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, unter denen die Benutzung anderer, sicherer Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist."
Deshalb ist vor der Entscheidung, eine bestimmte Arbeit von der Leiter aus durchführen zu lassen bzw. sie als Zugang zu einem hoch gelegenen Arbeitsplatz zu benutzen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel/ ein anderer Zugang für diese Tätigkeit sicherer ist.
Es gibt neben der Leiter meist auch andere, sicherheitstechnisch höherwertigere Lösungen, die mit vertretbarem Aufwand angewendet werden können. Aber auch bei den Leitern selbst gibt es Ausführungen, die ein gutes sicherheitstechnisches Niveau ermöglichen.
Folgendes muss bei der Benutzung einer Leiter gewährleistet sein:
- auf der Leiter muss ein sicheres Festhalten und Stehen möglich sein, auch während der Ausführung von Arbeiten
- die sichere Benutzung darf durch den Transport von Werkzeug und/oder Materialien nicht beeinträchtigt werden
- keine Stoffe oder Geräte benutzen, von denen zusätzliche Gefahren ausgehen
- besteigen der Leitern nur mit geeignetem Schuhwerk
- angemessene Unterweisung der Beschäftigten
- wiederkehrende Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand
Darüber hinaus sollten auch folgende Einschränkungen beim Arbeiten mit Leitern in die Überlegungen einbezogen werden:
- Der Arbeitsbereich ist eher begrenzt
- Der Zeitaufwand für das Versetzen der Leiter wird häufig unterschätzt
- Die Arbeitshaltung und das Stehen auf der Leiter sind oft unbequem und unergonomisch und können zu gesundheitlichen Beschwerden führen
Anlegeleitern
Anlegeleitern sind einteilige Leitern, die zu ihrer Benutzung angelehnt werden. Bei ihrer Benutzung ist folgendes zu beachten:
- Im Winkel von 65° bis 75° zur Waagerechten aufstellen ("Ellenbogenmethode")
- Sprossen/Stufen müssen immer waagerecht sein
- Die obersten drei Sprossen/Stufen nicht als Standfläche benutzen
- Bei Verwendung zum Übersteigen muss die Leiter mindestens 1 m über den Anlegepunkt herausragen
- Leiter nur an sichere Flächen anlegen, z. B. nicht an Masten, Stangen, Glasscheiben
Anlegeleitern mit Stufen sind ergonomisch von Vorteil, da besseres Stehen möglich ist als auf Sprossen.
Zubehör für Anlegeleitern
Leiterzubehör kann zum Beispiel verwendet werden, um die Standsicherheit der Leiter zu erhöhen oder um die auszuführende Arbeit ergonomischer ausführen zu können.
- Wandabstützung
- Leitertraverse, gerade oder gebogen
- Aufsetz- Einhak- Einhängevorrichtung
- Leitergurt
- Schwenkbare Füße
- Stahlspitzen
- Holmverlängerungen
- Höhenausgleich für gerade Leitertraversen
- Handlauf
- Haltebügel
- Einhängepodest
Rollleitern
Rolleitern sind Stufenanlegeleitern, die am Kopfende mit Rollen auf ortsfesten Schienen verfahrbar sind.
Dieser Leiterart kann z. B. bei Regalreihen in Lagern, Bibliotheken, Archiven o. ä. angewendet werden.
Die Schienen können auch um Kurven geführt werden.
Obere und untere Rollbeschläge sind beim Besteigen selbsttätig bremsend.
Die Leiter ist gegen unbeabsichtigtes Aushängen gesichert.
Eine Ausstattung mit Handlauf oder Haltegriff ist möglich.
Die Leiter kann platzsparend am Einsatzort senkrecht in Parkstellung gebracht werden.
Für besonders hohe Standsicherheit der Beschäftigten werden diese Leitern für Einzelregale auch mit tiefen Stufen angeboten.
Stehleitern
Stehleitern sind zweischenklige, frei stehende Leitern mit oder ohne Plattform.
Es gibt auch fahrbare und höhenverstellbare Ausführungen. Fahrbare Stehleitern müssen vor dem Besteigen gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert werden.
Stehleitern sind während des Gebrauchs gegen Umstürzen und Auseinandergleiten zu sichern. Es ist darauf zu achten, dass die Spreizsicherungen fest mit den Leiterschenkeln verbunden sind.
Besonders ist zu beachten, dass Stehleitern nicht wie/als Anlegeleitern benutzt werden dürfen.
Von Stehleitern aus darf auch nicht auf höher gelegene Arbeitsplätze übergestiegen werden.
Podest-/Plattformleitern
Diese Leitern sind ein- oder beidseitig besteigbar und sind mit Stufen oder Flachsprossen und einer umwehrten Plattform (Podest) ausgestattet. Sie werden auch fahrbar und/oder zusammenklappbar angeboten.
Fahrbare Podestleitern müssen vor der Benutzung gegen Verfahren gesichert werden.
Gegenüber herkömmlichen Stehleitern haben sie eine höhere Standfestigkeit und ermöglichen damit einen größeren Bewegungsfreiraum des Beschäftigten.
Die Neigung der Aufstiege ist häufig geringer als für Stehleitern üblich. Dies führt zu einem ergonomischen und damit sicheren Begehen.
Tritte
Tritte sind Aufstiege mit einer oder mehreren Stufen und einer Sitzfläche oder einer Plattform zum Sitzen oder Stehen. Die maximale Höhe beträgt 1,00 m, die tragenden Schenkel sind in Gebrauchsstellung zug- und druckfest miteinander verbunden.
In der Normung wird zwischen Leitertritten, Treppentritten und Tritthockern unterschieden. Die Hersteller von Tritten greifen diese Terminologie nicht durchgehend auf. Treppentritte haben gegenüber Leitertritten tiefere Stufen und einen flacheren Steigungswinkel. Die Abstände der Stufen müssen untereinander gleich sein.
Tritte werden einseitig oder beidseitig besteigbar angeboten.
Das Gewicht eines Trittes ist neben der Größe abhängig vom verwendeten Material. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass Tritte, die häufig transportiert und getragen werden, möglichst leicht sind.
Höchste zulässige Gesamtlast: 150 kg.
Tritte können mit Rädern oder Rollen ausgestattet sein. Diese Tritte müssen so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Verschieben selbsttätig verhindert wird. Beim Betreten des Trittes müssen sich die Rollen selbsttätig feststellen oder außer Betrieb setzen.
Klappbare Tritte müssen in Gebrauchstellung gegen unbeabsichtigtes Zusammenklappen gesichert sein.
Tragende Teile von Tritten sind in der Regel aus Kunststoff, Stahl, Aluminium und auch aus Holz gefertigt.
Wenn die oberste Stehfläche eines Trittes kleiner als 240 mm x 400 mm ist, muss ab einer Höhe von mehr als 750 mm eine Haltevorrichtung angebracht sein.
Manche Tritte werden serienmäßig mit Halte-/Sicherheitsbügel angeboten, manche Firmen bieten dies als Zubehör an.
Fahrbare Arbeitsbühnen
Fahrbare Arbeitsbühnen sind Geräte, die feststehende Maße aufweisen, da sie aus vorgefertigten Bauteilen zusammengesetzt werden.
Fahrbare Arbeitsbühnen ermöglichen ein sicheres Arbeiten. Vorteilhaft sind besonders der geringe Platzbedarf, die Mobilität und die kurze Aufbauzeit.
Am Einsatzort der fahrbaren Arbeitsbühne muss eine Aufbau- und Verwendungsanleitung u. a. mit folgenden Angaben vorliegen:
- Name und Anschrift des Herstellers oder Lieferers,
- Zulässige Höhe,
- Gewicht und Grundmaß der Bauteile,
- Höchstzulässiger Ballast,
- Anweisungen zum Auf-, Ab- und Umbau,
- Anweisungen zu Gebrauch, Lagerung und Instandhaltung.
Vor dem Aufbau sind alle Teile auf ihre einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen. Beschädigte Bauteile sind auszusondern. Konstruktive Veränderungen sind nur dem Hersteller gestattet.
Der Auf-, Ab- und Umbau darf nur von Personen vorgenommen werden, die mit Aufbau und Gebrauch des Gerätes vertraut sind.
Die mögliche Höhe der Stand- (Belag-)fläche beträgt innerhalb von Gebäuden bis 12 m, außerhalb von Gebäuden bis 8 m.
Ab 1 m Belaghöhe ist dreiteiliger Seitenschutz anzubringen, bei Bauarbeiten ab 2 m.
Die Fahrrollen müssen unverlierbar mit der fahrbaren Arbeitsbühne verbunden, mit einer Feststelleinrichtung versehen und mit ihrer zulässigen Tragfähigkeit gekennzeichnet sein.
Alle Verbindungen und vor allem der Bremsmechanismus der Fahrrollen sind gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern.
Bei Ausführung der Arbeiten ist darauf zu achten, dass die zulässige Belastbarkeit der Arbeitsbühne nicht überschritten wird. Die statischen Verhältnisse der Gesamtkonstruktion gestatten es nicht, Hebezeuge an der Arbeitsbühne anzubringen oder pendelnde Lasten abzusetzen, es sei denn, die Aufbau- und Verwendungsanleitung lässt dies ausdrücklich zu.
Fahrbare Arbeitsbühnen sind nur auf tragfähigem, ebenem Untergrund zu errichten. Das Verfahren darf nur von Hand erfolgen. Der Aufenthalt von Personen auf der Arbeitsbühne ist dabei verboten, da immer die Gefahr des Umkippens besteht. Ist das Verfahren beendet, ist die Arbeitsbühne gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen zu sichern.
Die Arbeitsplätze auf der Arbeitsbühne müssen über sichere Zugänge oder Aufstiege erreichbar sein. Günstig sind Treppen oder Stufenleitern.
Bei hohen Windgeschwindigkeiten sind die fahrbaren Arbeitsbühnen gegen Umstürzen zu sichern oder die Arbeiten einzustellen.
