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1. ProdSV (Niederspannungsverordnung) und europäische Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG

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Die europäische Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (NSpRL) (ehemals 73/23/EWG) regelt die Sicherheitsaspekte für neue elektrische Produkte, die für den Betrieb bei Nennspannungen zwischen 50 V und 1000 V Wechselspannung bzw. 75 V und 1500 V Gleichspannung bestimmt sind.

Diese Richtlinie wurde durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die 1. Verordnung zum ProdSG in das deutsche Recht umgesetzt.

Bei der Umsetzung wurde der Text der Niederspannungsrichtlinie nicht vollständig als Übersetzung in die deutsche Sprache übernommen, sondern umgearbeitet. Die Abschnitte, die Vorschriften zur Bereitstellung und Ausstellung von elektrischen Produkten auf dem Markt enthalten, werden direkt im ProdSG behandelt, da sie für alle Produkte einheitlich angewendet werden sollen.Spezifische Ziele der NSpRL wurden in der 1.ProdSV umgesetzt.

Die Niederspannungsrichtlinie bzw. die 1. ProdSV enthält Vorschriften in Bezug auf alle Gefahren für Gesundheit und Sicherheit, die von elektrischen Produkten zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen ausgehen.

Im Rahmen des Programms der Europäischen Kommission zur Rechtsbereinigung/Rechtsvereinfachung wurde die Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (ABl. EG Nr. L 77 S. 29), die durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 (ABl. EG Nr. L 220 S. 1) geändert wurde, kodifiziert und unter der neuen Bezeichnung 2006/95/EG am 12. Dezember 2006 erlassen. Die Richtlinie 2006/96/EG trat am 16.01.2007 in Kraft.

Die Texte von beiden Richtlinien sind identisch. Die Kodifizierung wurde zum Anlass genommen, die Übersetzungen der Richtlinie zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Dies passierte auch mit der deutschen Übersetzung. Die Übersetzung des Artikels 10 Nr. 1 wurde verbessert. Jetzt heißt es im Artikel 10 Nr. 1 der Richtlinie 2006/95/EG:

"Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang III wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten auf den elektrischen Betriebsmitteln oder, sollte dies nicht möglich sein, auf der Verpackung bzw. der Gebrauchsanleitung oder dem Garantieschein sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht".

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