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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide, ist zuständig für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen, deren Ziel der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen ist. Sie hat hoheitliche Aufgaben mit internationalen Aktivitäten im Bereich der Regulierung von Industriechemikalien und der Zulassung sowie Bewertung von Biozid-Produkten. Dabei fungiert sie als nationale und internationale Schnittstelle.
Die Aufgaben der Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide umfassen im Einzelnen:
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese neue EG-Verordnung zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Die Verordnung löst u. a. das Altstoffverfahren nach der EU-Altstoffverordnung ab.
Schwerpunkte der REACH-Verordnung sind eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe. Diese werden entweder in bestimmten Anwendungen beschränkt oder einem neuen europäischen Zulassungsverfahren unterworfen.
Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) vom 02.07.2008 wurde die BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, per Gesetz als zuständige Behörde und nationale Auskunftsstelle zur Durchführung der REACH-Verordnung für Deutschland benannt.
Die Bundesstelle koordiniert die Aufgaben des Mitgliedstaates Deutschland nach dieser Verordnung. Sie wirkt mit bei Stoffbewertungen, Beschränkungs- und Zulassungsverfahren sowie bei den neuen Ausschüssen der ECHA (z. B. Ausschuss der Mitgliedstaaten - MSC). Sie führt bei den o. g. REACH-Verfahren die fachliche Bewertung der Stoffidentität und der physikalisch-chemischen Eigenschaften durch. Als nationale Auskunftsstelle informiert und berät sie die von REACH betroffenen Unternehmen.
Die Biozid-Richtlinie regelt die Zulassung und das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten auf dem europäischen Markt. Die BAuA ist mit der Änderung des Chemikaliengesetzes als Zulassungsstelle und als Einvernehmensstelle für den Arbeitsschutz benannt. Sie nimmt darüber hinaus die routinemäßige Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung und gegenseitige Anerkennung von Biozid-Produkten in Deutschland wahr. Neben der führenden Aufgabe als Koordinierungsstelle beurteilt die Zulassungsstelle Biozide auch die Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten Unterlagen und bewertet die Wirksamkeit von Biozid-Produkten, die chemische Identität und die physikalisch-chemischen Eigenschaften.
Als zuständige nationale Behörde ist die Zulassungsstelle Biozide in den entsprechenden europäischen Gremien (u. a. CA-Meeting-Sitzungen der zuständigen Behörden (CA = competent authorities) aller Mitgliedstaaten der EU und der europäischen Kommission) zur harmonisierten Durchführung der Biozid-Richtlinie vertreten.
Im Rahmen der Biozid-Meldeverordnung müssen darüber hinaus alle Biozid-Produkte der Zulassungsstelle gemeldet werden, die in Deutschland vermarktet werden sollen.
Die Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide führt im Rahmen des PIC-Verfahrens (Prior Informed Consent), sowie des FCKW-Verfahrens (FCKW = Fluorchlorkohlenwasserstoffe) nach Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 die entsprechenden Meldeverfahren aus und übernimmt Berichtspflichten gegenüber der europäischen Kommission. Derartige Aufgaben kommen ihr auch im Rahmen des POP-Verfahrens, der Stockholmer Konvention (engl. persistent organic pollutants, POPs) zu.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Fachbereich 5 "Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide"
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund
Fax 0231 9071-2679
chemg@baua.bund.de