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Biozide

Zulassungsstelle Biozide

In Deutschland sind mehr als 20.000 Produkte auf dem Markt, die gegen Insekten oder Ratten, aber auch gegen Bakterien oder Pilze eingesetzt werden. Nach rechtlicher Definition sind dabei Biozid-Produkte gemäß § 3b Absatz 1 Nummer 1 Chemikaliengesetz (ChemG) anzusehen als

"Biozid-Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Biozid-Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen […]"

Auf Grund ihrer Zweckbestimmung ist beim Umgang mit Bioziden allerdings Vorsicht geboten, da sie auch eine potenzielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Um einerseits den Schutz für Verbraucher, Beschäftigte und die Umwelt, andererseits eine ausreichende Wirkung gewährleisten zu können, müssen Biozid-Produkte zugelassen werden. Zulassungsstelle für Deutschland ist dabei der Fachbereich 5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Das Zulassungsverfahren ist komplex und umfasst zunächst einmal die Überprüfung von möglichen Biozid-Wirkstoffen. Erst wenn diese in eine Positiv-Liste aufgenommen worden sind, können für Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten, entsprechende Zulassungsanträge gestellt werden.
Auf diesen Seiten stellt Ihnen die Zulassungsstelle für Biozide Informationen zu diesen Verfahren und zu den Biozid-Produkten zur Verfügung, insbesondere über:

  • Zugelassene Biozid-Produkte und den darin enthaltenen Biozid-Wirkstoff,
  • den Verfahrensablauf bei einer Biozid-Produkt-Zulassung oder bei einem Antrag auf Aufnahme eines Biozid-Wirkstoffs in einen der Anhänge der Richtlinie 98/8/EG,
  • alternative Methoden und Möglichkeiten der Minimierung des Biozid-Einsatzes,
  • den rechtlichen Hintergrund des Biozid-Verfahrens.

Die Seiten gliedern sich in drei Hauptbereiche:

Biozid-Wirkstoffe

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Verfahren für Biozid-Wirkstoffe. Es werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Biozid-Wirkstoffe dürfen in Biozid-Produkten enthalten sein?
  • Für welche Produktarten dürfen die Biozid-Wirkstoffe verwendet werden?
  • Was müssen Sie tun, wenn Sie einen neuen Biozid-Wirkstoff auf den Markt bringen möchten?

Biozid-Produkte

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den Verfahren für Biozid-Produkte und zu den Produkten selbst. Es werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Biozid-Produkte sind in Deutschland zugelassen?
  • Handelt es sich bei einem bestimmten Produkt um ein Biozid-Produkt?
  • Was müssen Sie tun, wenn Sie ein Produkt als Biozid-Produkt zulassen möchten?

Alternativen und Minimierung des Biozid-Einsatzes

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu Möglichkeiten der Minimierung des Einsatzes von Biozid-Produkten. Es werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Welche nicht-biozide Methoden können gegen Schädlinge verwendet werden?
  • Mit welchen Methoden kann die Menge des verwendeten Biozid-Produktes verringert werden?

Direkte Links zur Liste der zugelassenen Biozid-Produkte sowie zu den gemäß Meldeverordnung gemeldeten Biozid-Produkten (inklusive der Möglichkeit, Produkte neu zu melden) finden Sie rechts in der Linkbox "Weitere Informationen".

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