Gefährdungsbeurteilung in Kliniken BGW check TP-4GB

Die Broschüre erläutert in sieben Schritten, wie Sie die in Ihrem Betrieb auftretenden Gefährdungen und Belastungen systematisch ermitteln, bewerten und die erforderlichen Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen können. Beispiele für Arbeitsbereichs bezogene Beurteilungen (z.B. Pflege, Intensivstationen, OP-Bereich etc.) werden aufgeführt. Weiteres Informationsmaterial und Arbeitsblätter stehen zur Verfügung.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Die Arbeitswelt verändert sich. Neben technischen und medizinischen Neuerungen wandeln sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Kliniken und medizinischen Diensten. So entstehen - zusätzlich zu bereits bekannten - neue Gefährdungen und Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsdienst, zum Beispiel infolge von Leistungsverdichtung.

Lagen die Aufgaben des Arbeitsschutzes in der Vergangenheit in erster Linie in der Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten, treten heute körperliche und psychische Belastungen viel stärker in den Vordergrund.

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Anbieter:BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (86) Gesundheitswesen

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Kliniken

Bearbeitungsdatum 29.12.2008
Für Kleinbetriebe empfohlen

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  • Handbuch/Leitfaden, Checkliste
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