GefDok KMU - Software zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Die Software "GefDok KMU" ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konzipiert. Die Durchführung und die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit „GefDok KMU“ orientiert sich eng am Merkblatt A 016. Die Anwendung des Programms ist selbsterklärend. Darüber hinaus wird auch der allgemeine Gefährdungskatalog des Merkblatts A 017 in der Software abgebildet. Die dort enthaltenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen können an die betrieblichen Verhältnisse angepasst und in die eigene Dokumentation übernommen werden. Die Software ermöglicht auch den Import weiterer Gefährdungskataloge, beispielsweise den für Bildschirmarbeitsplätze. Die „GefDok KMU“ ermöglicht auch die Einbindung von Fotos und Grafiken. Festgelegte Schutzmaßnahmen können um Notizen ergänzt werden. Die Software stellt zudem eine Reihe beispielhafter Betriebsorganisationen für einzelne Branchen bereit. Diese können als Vorlage für die eigene Betriebsorganisation verwendet werden. Außerdem ist nach der Durchführung der Schutzmaßnahmen erstmals eine Restrisikobewertung möglich. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann auch ein erkennbarer Beratungsbedarf zu speziellen Themen dokumentiert werden.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gab es bisher von der BG RCI mit dem Ordner „Gefährdungsbeurteilung – Arbeitshilfen“ und der Excel-Dokumentvorlage „GefDok light“ zwei einfache Medien zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Ergänzt wird dieses Angebot nun durch eine komfortable Software: die „GefDok KMU“ (Gef - Gefährdungsbeurteilung; Dok - Dokumentieren) .

Die Durchführung und die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit „GefDok KMU“ orientiert sich eng am Merkblatt A 016. Die Anwendung des Programms ist selbsterklärend.

Wer bisher die Formblätter aus dem Merkblatt A 016 oder „GefDok light“ verwendet hat, wird die entsprechenden Vorlagen auch in „GefDok KMU“ wiederfinden. Darüber hinaus wird auch der allgemeine Gefährdungskatalog des Merkblatts A 017 in der Software abgebildet. Die dort enthaltenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen können an die betrieblichen Verhältnisse angepasst und in die eigene Dokumentation übernommen werden. Die Software ermöglicht auch den Import weiterer Gefährdungskataloge, beispielsweise den für Bildschirmarbeitsplätze.

Eine Sammlung spezieller Gefährdungskataloge zur Verwendung in „GefDok KMU“ befindet sich derzeit im Aufbau. Die „GefDok KMU“ ermöglicht auch die Einbindung von Fotos und Grafiken. Festgelegte Schutzmaßnahmen können um Notizen ergänzt werden.

Die Software stellt zudem eine Reihe beispielhafter Betriebsorganisationen für einzelne Branchen bereit. Diese können als Vorlage für die eigene Betriebsorganisation verwendet werden. Außerdem ist nach der Durchführung der Schutzmaßnahmen erstmals eine Restrisikobewertung möglich. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann auch ein erkennbarer Beratungsbedarf zu speziellen Themen dokumentiert werden. Mit der „GefDok KMU“ lassen sich die erfassten Daten auf vielfältige Weise auswerten. Auf Knopfdruck lässt sich beispielsweise ermitteln, welche der festgelegten Schutzmaßnahmen bislang noch nicht umgesetzt wurden.

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (0) Branchenübergreifend

Bearbeitungsdatum 01.02.2020
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Toolbox, Interaktive Anwendung
  • Verfügbar als... Download, Software
  • Verfügbar in... deutsch

Handlungshilfe enthält...