EMKG-Modul "Brand- und Explosionsgefährdung"

Das EMKG-Modul "Brand- und Explosionsgefährdung" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es richtet sich an Verantwortliche in Klein- und Mittelbetrieben (KMU), Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und überbetriebliche Beratungsdienste.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Beurteilungsgrundlagen

Auf der Grundlage der physikalisch-chemischen Voraussetzungen, die zu einem Brand oder einer Explosion führen, basiert die Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdung und die Ermittlung der erforderlichen Maßnahmenstufe. Mit Hilfe von vier Einstiegsparametern wird folgende Beurteilung vorgenommen:

  1. R-Satz / Flammpunkt / Feststoffeigenschaften
    --> Bewertung der Stoffgefährlichkeit
  2. Freisetzungsverhalten
    --> Bewertung, wie schnell sich brennbare und explosionsfähige Dämpfe/Stäube ansammeln und gefährliche Stoff-Luft-Gemische bilden können
  3. Menge des verwendeten Gefahrstoffs
    --> Bewertung der Gefährdung auf Grund der Menge und dem damit verbundenen Schadensausmaß
  4. Lüftungsart
    --> Bewertung des Luftwechsels und die dadurch mögliche Verdünnung oder Ansammlung der sich bildenden Stoff-Luft-Gemische

In Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Gefahrstoffes und der Wahrscheinlichkeit, dass sich eine gefahrdrohende Menge an brennbaren und explosionsfähigen Stoff- Luft-Gemischen bedingt durch das Freisetzungsverhalten, die Gefahrstoffmenge und des Luftwechsels bildet, erfolgt die Ableitung von erforderlichen Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen.

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Anbieter:BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefahrstoffe

Branche

  • (0) Branchenübergreifend

Bearbeitungsdatum 06.11.2012

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