Sobald eine Berufsausbildung vorliegt (Ausbildungsberuf genau aus dem/ einem ähnlichen oder anderen Bereich, Fortbildung, Umschulung etc.), kann diese grundsätzlich anerkannt werden. Dies wird von der zuständigen Behörde im Einzelfall geprüft. Darüber hinaus müssen eine spezifische Sachkunde und Begasungspraxis vorhanden sein, um einen Befähigungsschein zu erhalten.
Bestehende Befähigungsscheine können verlängert werden (Berufserfahrung entspricht der vergleichbaren beruflichen Qualifikation).
FAQ-Nr.: 008