Gibt es eine Übergangsfrist für die mit der GefStoffV (2021) eingeführte Anzeigepflicht für Biozid-Produkte, die aufgrund ihrer Einstufung (z. B. akut toxisch Kategorie 1 oder krebserzeugend 1B etc.) unter § 15c fallen?

Nein, die Anzeigepflicht gilt unmittelbar.

FAQ-Nr.: 006