Nein, die Anzeigepflicht gilt unmittelbar, aber seit Dezember 2025 nur für Biozid-Produkte der Hauptgruppe "Schädlingsbekämpfungsmittel" mit den in §15c genannten Einstufungskriterien.
FAQ-Nr.: 006
Nein, die Anzeigepflicht gilt unmittelbar, aber seit Dezember 2025 nur für Biozid-Produkte der Hauptgruppe "Schädlingsbekämpfungsmittel" mit den in §15c genannten Einstufungskriterien.
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