Informationen rund um das Thema "Messung von Nanomaterialien und ultrafeinen Partikeln am Arbeitsplatz"
Für die Messung von Nanomaterialien und ultrafeinen Partikeln am Arbeitsplatz werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowohl stationäre als auch personengebundene Messtechniken nach standardisierten Messverfahren je nach Fragestellung empfohlen und eingesetzt.
Als stationäre Messtechnik stehen zwei Scanning Mobility Partical Sizer (SMPS 5.403), zwei Condensation Partical Counter (CPC 3007) und zwei Aerosolspektrometer (1.109) zur Verfügung. Mit dieser Messtechnik können die Partikelanzahlkonzentration und Größenverteilung in einem Bereich von 5 nm bis >32 µm erfasst werden.
Für die personengebundene Messtechnik wird die etablierte Technik der Partikelabscheidung auf Kernporenfiltern eingesetzt. Insbesondere bei der Bewertung von Arbeitsplätzen, an denen mit faserförmigen Materialien agiert wird, sind so Ergebnisse mit bestmöglicher Aussagekraft zu erwarten. Diese Filter werden anschließend in einem hochauflösenden Rasterelektronenmikroskop analysiert. Durch diese rasterelektronenmikroskopische Auswertung können auch Aussagen über die Morphologie und Zusammensetzung der Materialien getroffen werden.
Die Arbeitsplatzmessungen finden innerhalb von Eigenforschungs-, Drittmittel- und EU-Projekten statt.