Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS05
| Abschnitt 3.2Hautätzend, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B, 1C Abschnitt 3.3Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1 |
Hinweis zur Vergabe des Symbols "Ätzwirkung"
GHS 05 kann bei inhalationstoxischen Stoffen oder Gemischen zusätzlich zum GHS 06 verwendet werden, wenn die Inhalationsdaten darauf hindeuten, dass die Toxizität auf einer Ätzwirkung beruht und der EUH071: "Wirkt ätzend auf die Atemwege" vergeben wird.