Schutzleitfäden konkretisieren die EMKG Maßnahmenstufe

Das Ergebnis des EMKG ist ein gestuftes Maßnahmenkonzept. Es funktioniert wie ein Baukasten und startet mit den immer umzusetzenden Mindeststandards. Diese umfassen Hygienestandards und eine gute Arbeitspraxis. Die Mindeststandards sind in den Schutzleitfäden der Reihe 100 beschrieben und beziehen sich auf den gesamten Arbeitsbereich. Für die Umsetzung der Mindeststandards ist es ist wichtig, das Bewusstsein und die Motivation der Beschäftigten zu wecken, damit eigene Verhaltensmuster überdacht und ggf. angepasst werden können.

Für höhere Gefährdungen sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit dem EMKG lässt sich gezielt prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmenstufen notwendig sind. Konkretisiert werden diese über die Schutzleitfäden der Reihe 200 und 300. Bei Gefahrstoffen mit besonders gefährlichen Eigenschaften kann eine zusätzliche Beratung erforderlich sein.

Alle Schutzleitfäden sind einfach und nachvollziehbar nummeriert. Die erste Ziffer der Reihe entspricht der Maßnahmenstufe (Reihe 100, 200, 300). Die anderen beiden Ziffern dienen der Nummerierung. Zudem werden Kürzel bei besonderen Schutzleitfäden vorangestellt. Das Kürzel "La" steht für Schutzleitfäden, die sich mit der sicheren Lagerung von Gefahrstoffen beschäftigen und "pc" für Schutzleitfäden des Brand- und Explosionsschutzes.

Auf dieser Seite finden Sie alle Schutzleitfäden sortiert nach Maßnahmenstufe.

Es kann vorkommen, dass es zu Ihrer Tätigkeit noch keinen Schutzleitfaden gibt. In diesem Fall können Sie andere branchen- oder tätigkeitsspezifische Handlungsempfehlungen bzw. Gefahrstoff- und Produktbewertungen verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter EMKG und standardisierte Arbeitsverfahren.

Es ist ratsam, dass Sie im Betrieb arbeitende Beschäftigte frühzeitig bei der Gefährdungsbeurteilung zu Rate ziehen. Je mehr interne und externe beratende Personen einbezogen werden, desto höher ist die Akzeptanz bei der Umsetzung.

Maßnahmenstufe 1

Die Maßnahmenstufe 1 verweist auf grundsätzliche Organisations- und Hygienemaßnahmen. Diese sind nicht an bestimmte Tätigkeiten gebunden, sondern beziehen sich auf den gesamten Arbeitsbereich. Sie sollten immer umgesetzt und dokumentiert werden. Zusätzlich gibt es Schutzleitfäden, die Mindeststandards bei spezifischen Tätigkeiten beschreiben.
Je nach Situation kann es notwendig sein, darüber hinaus weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Maßnahmenstufe 1 - Mindeststandards
NummerBezeichnung
100 Freie Lüftung - Mindeststandards (PDF, 192 KB, Datei ist nicht barrierefrei) (Stand 05/2022)
La-101 Bereitstellen und Lagern - Mindeststandards (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei) (Stand 05/2022)
110 Organisations-und Hygienemaßnahmen "Einatmen" - Mindeststandards (PDF, 228 KB, Datei ist barrierefrei) (Stand 02/2023)
120 Organisations-und Hygienemaßnahmen "Haut" - Mindeststandards (PDF, 258 KB, Datei ist barrierefrei) (Stand 03/2023)
pc-170 Brandschutzmaßnahmen - Mindeststandards (PDF, 269 KB, Datei ist barrierefrei) (Stand 03/2023)
Maßnahmenstufe 1 - Zusätzliche Schutzleitfäden
NummerBezeichnung
102 Lagerung von Schüttgütern (PDF, 85 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
130 Drucken, Kopieren (PDF, 120 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Maßnahmenstufe 2

Die Maßnahmenstufe 2 beschreibt emissionsmindernde Maßnahmen, die die Freisetzung des Gefahrstoffes an der Entstehungsquelle minimieren. Typische Arbeitsabläufe sind zum Beispiel Wiegen, Ab- und Umfüllen, Entleeren, Mischen, Beschichten und Laminieren. Für diese Maßnahmenstufe gelten die hier aufgeführten Schutzleitfäden der Reihe 200.

Eine Besonderheit stellen die Schutzleitfäden 212a, b und c dar. Die Wirksamkeit dieser wurde durch Messungen hinterlegt. Erfüllen Sie die Anforderungen dieser Schutzleitfäden, können Sie von der Einhaltung der Gefahrstoffverordnung ausgehen.

Besteht die Möglichkeit eines Hautkontaktes mit Gefahrstoffen, sollte dieser so weit wie möglich reduziert werden. Dafür müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Kann eine Gefährdung weiterhin nicht ausgeschlossen werden, ist zusätzlich geeignete persönliche Schutzausrüstung notwendig und ein erweiterter Maßnahmenbedarf für Hautkontakt umzusetzen.

Außerdem finden Sie in der Maßnahmenstufe 2 auch Schutzmaßnahmen für hautsensibilisierende Stoffe und Feuchtarbeitsplätze.

In den Schutzleitfäden der Maßnahmenstufe 2 werden außerdem erweiterte Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung aufgeführt.

Maßnahmenstufe 2 - Schutzleitfaden für Augenkontakt
NummerBezeichnung
2020 EMKG Schutzleitfaden 2020 "Augenschutz" (PDF, 350 KB, Datei ist barrierefrei)
2021 EMKG Schutzleitfaden 2021 "Augenspüleinrichtung" (PDF, 219 KB, Datei ist barrierefrei)
Maßnahmenstufe 2 - Emissionsmindernde Maßnahmen
NummerBezeichnung
200 Örtliche Absaugung (Punktabsaugung) (PDF, 93 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
201 Abzugsschränke (PDF, 93 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
203 Absaugschrank (PDF, 137 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
204 Staubentnahme aus Abscheidesystem (PDF, 96 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
205 Transport über Förderband (PDF, 94 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
206 Befüllen von Säcken (PDF, 101 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
208 Entleeren von Säcken (PDF, 98 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
210 Beschicken von Kesseln aus Säcken oder Kleingebinden (PDF, 100 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
211 Befüllung und Entleerung von Containern (IBC) (Feststoffe) (PDF, 137 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
212 Befüllen von Fässern (PDF, 87 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
212a Stationäre Abfüllung organischer Lösemittel in Fässer und IBC auf Rollenbahnen (Stand 08/2016)
212b Stationäre Abfüllung organischer Lösemittel in Fässer und IBC auf Paletten (Stand 08/2016)
212c Stationäre Abfüllung organischer Lösemittel in Kanister, Fässer und IBC mittels Zapfpistole (Stand 08/2016)
213 Entleeren von Fässern mittels Fasspumpe (PDF, 91 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
214 Wiegen von Feststoffen (PDF, 104 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
215 Mischen von Feststoffen mit anderen Feststoffen oder Flüssigkeiten (PDF, 91 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
217 Mischen von Flüssigkeiten mit anderen Flüssigkeiten oder Feststoffen in Fässern o. ä. (PDF, 87 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
222 Pulverbeschichtung (PDF, 156 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
223 Laminieren (Batch) (PDF, 148 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
228 Trockenschrank (Horden- oder Tellertrockner) (PDF, 86 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
230 Herstellen von Pellets (PDF, 100 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
240 Staubarbeitsplätze (Grundsätze) - Emissionsmindernde Maßnahmen (PDF, 91 KB, Datei ist nicht barrierefrei) (Stand 02/2015)
260 Wartungs- und Servicearbeiten an Drucker- und Kopiergeräten (PDF, 187 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Maßnahmenstufe 2 - Schutzleitfaden für Hautkontakt
NummerBezeichnung
250 Erweiterter Maßnahmenbedarf "Haut" (PDF, 55 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Maßnahmenstufe 2 - Schutzleitfäden für Brand und Explosion
NummerBezeichnung
pc-270 Grundanforderungen bei erhöhter Brandgefährdung - Erweiterte Brandschutzmaßnahmen (PDF, 63 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
pc-271 Lackierarbeiten, Spritz- und Beschichtungsverfahren - Erweiterte Brandschutzmaßnahmen (PDF, 24 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
pc-280 Grundlegende Explosionsschutzmaßnahmen - Vorbeugender Explosionsschutz (PDF, 110 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
pc-281 Brennbare Flüssigkeiten umfüllen und abfüllen - Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung (PDF, 120 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
pc-282 Lackierarbeiten, Spritz- und Beschichtungsverfahren - Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung (PDF, 68 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hilfestellung zur Zündquellenidentifizierung und -vermeidung (PDF, 204 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Maßnahmenstufe 3

Die Maßnahmenstufe 3 beschreibt Lösungen zur Umsetzung eines geschlossenen Systems. Integrierte Absaugungen können aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit dem geschlossenen System zugeordnet werden, wenn ein luftgetragener Stoffaustritt praktisch ausgeschlossen wird. Häufig ist es sinnvoll einen Anlagenbauer für die Gestaltung der geschlossenen Systeme hinzuzuziehen.

Der Hautkontakt soll in der Maßnahmenstufe 3 möglichst ausgeschlossen werden.

Für den Brand- und Explosionsschutz gibt es derzeit nur einen Schutzleitfaden für den hohen Brandschutz.

Maßnahmenstufe 3
NummerBezeichnung
300 Geschlossenes System (PDF, 91 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
301 Handschuhkasten (glove box) (PDF, 696 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
305 Fassbefüllung (PDF, 135 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
306 Fassentleerung (PDF, 146 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
307 Befüllung und Entleerung von IBC-Containern (Feststoffe) (PDF, 110 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
308 Befüllung und Entleerung von IBC-Containern (Flüssigkeiten) (PDF, 138 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
310 Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen (PDF, 93 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
312 Umpumpen von Flüssigkeiten (PDF, 89 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Maßnahmenstufe 3 - Schutzleitfäden für Brand und Explosion
NummerBezeichnung
pc-370 Hohe Brandschutzmaßnahmen - Grundanforderungen - Geschlossenes System (PDF, 22 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Beratung

In der Maßnahmenstufe "Beratung" existieren keine Schutzleitfäden. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, von denen eine hohe Gefährdung ausgeht, z.B. bei der Arbeit mit krebserzeugenden Stoffen oder Sprengstoff. Im Modul "Einatmen" sind das Gefahrstoffe der Gefährlichkeitsgruppe D und E. Im Modul "Brand und Explosion" Gefahrstoffe der Gefährlichkeitsgruppe pc-D und pc-E.

Als Hilfestellung können Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) genutzt werden, die Schutzmaßnahmen für hohe Gefährdungen beschreiben. TRGS haben "Vermutungswirkung". Werden die Vorgaben der TRGS eingehalten, sind die Forderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt. Alternativ können Sie auch weiterführende Informationen der Unfallversicherungsträger und Länder verwenden. Existieren für Ihre konkrete Tätigkeit keine dieser Hilfestellungen, ist eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung notwendig.

Bei einer hohen Gefährdung kann ein spezielles Fachwissen zur Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Dieses geht häufig über die Fachkunde einer Sicherheitsfachkraft zur Gefährdungsbeurteilung hinaus. Dadurch sind zusätzliche Beratungsleistungen notwendig, z. B. Unterstützung bei der Umsetzung und Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen durch Fachkräfte für Lüftung, Anlagenbau oder Messtechnik.

Für Brand- und Explosionsgefährdungen sollten Erfahrungen über die Brand- und Löschlehre, sowie im Gefahrstoff-, Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsrecht vorhanden sein. Zusätzlich kann bei einer hohen Gefährdung eine Beratung durch Brand -, Explosions-, und ggf. Sprengstoffexperten notwendig sein.

Weiterhin gibt es branchenspezifische Schutzleitfäden.

Spezifische Schutzleitfäden
NummerBezeichnung
S 001 Augenoptiker (PDF, 355 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
S 002 Abstellen von Dieselfahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern der Feuerwehr (PDF, 634 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Schutzleitfäden für Biozidprodukte

Für die Verwendung von bestimmten Biozidprodukten - Holzschutzmittel, Insektizide, Rodentizide - wurden eigene Schutzleitfäden der "BP"-Reihe (BP für Biozid-Produkt) entwickelt. Die 4-stellige Nummer kennzeichnet zuerst die Maßnahmenstufe (BP 1xxx = Grundmaßnahmen, BP 2xxx = spezielle Maßnahmen für bestimmte Verwendungen), dann die Produktart entsprechend der Biozid-Verordnung der EU (BP x08x = Holzschutzmittel, BP x14x = Rodentizide, BP x18x = Insektizide). Die letzte Stelle ist eine fortlaufende Nummerierung der einzelnen Schutzleitfäden.

Holzschutzmittel
NummerBezeichnung
BP 1081 Vorbeugender Holzschutz: Grundmaßnahmen (PDF, 44 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 1082 Bekämpfender Holzschutz: Grundmaßnahmen (PDF, 55 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2081 Holzschutzmittel: Streichen, Rollen, Spachteln und Wischen (PDF, 53 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2082 Holzschutzmittel: Bekämpfender Holzschutz in Sprühanwendungen (PDF, 64 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2083 Anwendung von Holzschutzmitteln in offenen Anlagen (PDF, 60 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2084 Anwendung von Holzschutzmitteln in geschlossenen Anlagen (PDF, 77 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rodentizide
NummerBezeichnung
BP 1141 Bekämpfung von Schadnagern: Grundmaßnahmen (PDF, 45 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2141 Bekämpfung von Schadnagern: Ausbringung von schüttfähigen Ködern (PDF, 53 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2142 Bekämpfung von Schadnagern: Ausbringung von Formködern und Pasten (PDF, 62 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2143 Bekämpfung von Schadnagern: Ausbringung von Schäumen (PDF, 52 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Insektizide
NummerBezeichnung
BP 1181 Bekämpfung von Insekten: Grundmaßnahmen (PDF, 47 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2181 Bekämpfung von Insekten: Granulate (fertig verwendbar) (PDF, 43 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2182 Bekämpfung von Insekten: Streichen (PDF, 53 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2183 Bekämpfung von Insekten: Sprühen (PDF, 52 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2184 Bekämpfung von Insekten: Gele, Pasten (PDF, 52 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
BP 2185 Bekämpfung von Insekten: Gießkanne oder Dosierwagen (PDF, 77 KB, Datei ist nicht barrierefrei)