Die Endverwendung eines Stoffes

  • Datum 19. Mai 2021

Einige PIC-Chemikalien, die in der EU als Pflanzenschutzmittel (PSM) verboten sind bzw. strengen Beschränkungen unterliegen, werden exportiert, um zunächst unter industriellen Bedingungen verarbeitet zu werden, bevor sie schließlich als PSM verwendet werden.

Obwohl die erste Verwendung der PIC-Chemikalie im einführenden Land, wie in der Notifizierung (Abschnitt 3.3) oft beschrieben, die industrielle Verarbeitung ist, fällt die Ausfuhr immer noch in die Verwendungskategorie "Pestizid". Denn es kann davon ausgegangen werden, dass die PIC-Chemikalie letztendlich als Pestizid und damit in der Kategorie Anwendung findet, in der sie in der EU verboten ist oder strengen Beschränkungen unterliegt. Dies betrifft sowohl die Umformulierung eines PIC-Wirkstoffs zu einem endgültigen Pestizidmischprodukt als auch die Lagerung und Verpackung sowie die Möglichkeit der Wiederausfuhr als Pestizid.

Kurz zusammengefasst: Die reale Endverwendung des Stoffes/Gemisches ist immer im Punkt 3.3 der Notifizierung anzugeben.