Bei einem gemäß ChemBiozidDV gemeldeten Produkt heißt es unter "Hinweis": "Wirkstoffentscheidung ausstehend". Was bedeutet dies?

Die Verkehrsfähigkeit eines Biozidproduktes unter Übergangsregelungen besteht so lange, bis der letzte in dem Produkt enthaltene Wirkstoff genehmigt (oder aber für einen der Wirkstoffe eine Entscheidung zur Nichtgenehmigung getroffen) worden ist.

Der Hinweis "Wirkstoffentscheidung ausstehend" besagt, dass für mindestens einen der Wirkstoffe in dem Biozidprodukt, in der/den relevanten Produktart(en), für die das Produkt mit diesem Wirkstoff gemeldet wurde, noch keine Entscheidung zur Genehmigung und für keinen der Wirkstoffe eine Entscheidung zur Nichtgenehmigung getroffen wurde. Sobald die entsprechenden Entscheidungen zur (Nicht-)Genehmigung von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden, werden die Daten in der Spalte "Hinweis" von der Bundesstelle für Chemikalien angepasst.

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