Welche Gebühren werden für eine Meldung oder eine Mitteilung gemäß ChemBiozidDV erhoben?

Die Meldungen von Biozidprodukten und die Mitteilung der jährlichen Mengen der in Deutschland auf dem Markt bereitgestellten oder ausgeführten Biozidprodukte gemäß ChemBiozidDV sind gebührenfrei über das Online-Portal der BAuA ("eBIOMELD") möglich.

ChemBiozidDV Nr. 1

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