Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (kurz Biostoffverordnung) werden europäisches Recht und die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes umgesetzt.
Eine Übersicht von relevanten Rechtstexten zu biologischen Arbeitsstoffen finden Sie hier:
- LASI: Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen
- LASI: Leitfaden zu Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- BMAS: Biostoffverordnung (Broschüre)
- Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
- Richtlinie 2010/32/EU des Rates vom 10. Mai 2010 zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
- Richtlinie 2019/1833 der Europäischen Kommission vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge I, III, V und VI der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen
- Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
- Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (GenTSV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Verordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern (TierSeuchErV)