Wo ist die Zusammenarbeit von Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat geregelt?

Die Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsrat ist in §§ 9 und 10 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) enthaltene Arbeitsschutzkonzeption unterstützt die Verpflichtung zur Zusammenarbeit, vgl. § 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG.

Die in § 9 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz enthaltene Verpflichtung ist als Ergänzung zur Regelung in § 89 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu sehen. Danach hat der Betriebsrat die Pflicht, bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen, also auch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit, durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen. Darüber hinaus hat der Betriebsrat nach § 87 Absatz 1 Nummer 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften.

Verbunden mit der Pflicht zur Zusammenarbeit (§ 87 BetrVG) hat der Betriebsrat gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ein Recht auf Unterrichtung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Die Grundsätze der Zusammenarbeit, das Recht auf Beratung und Unterrichtung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Betriebsrat bei seiner Verpflichtung zur Überwachung und Durchführung relevanter Rechtsvorschriften im Betrieb.

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in diesem Zusammenhang Sachverständige im Sinne von § 80 Absatz 3 BetrVG.

Unter folgenden Links finden Sie die Gesetzestexte:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
www.gesetze-im-internet.de/betrvg/

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
www.gesetze-im-internet.de/asig/