Sichere Produkte

Sichere Arbeit setzt sichere Arbeitsmittel voraus. Deshalb fördert die BAuA die Gestaltung sicherer Produkte und veröffentlicht Produktwarnungen in der Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland".

© Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Bei der Arbeit wie auch in unserem Alltag benutzen wir eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Gebrauchsgegenstände und technischer Arbeitsmittel.

Die Voraussetzung für unsere Sicherheit und Gesundheit sind durchdachte, ausgereifte und geprüfte Produkte, die möglichst schon aus sich selbst heraus sicher und benutzerfreundlich sind.

Das Produktsicherheitsgesetz

In Deutschland wird dieses Ziel - sichere Arbeitsmittel und Produkte - vor allem durch die Umsetzung der verschiedenen europäischen Richtlinien für technische Produkte im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den dazugehörigen Verordnungen unterstützt. Diese regeln die sicherheitstechnische Beschaffenheit vom Spielzeug bis hin zur Großmaschine.

Warnung vor gefährlichen Produkten

Die BAuA veröffentlicht in der Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten. Die Informationen stammen aus dem EU-Schnellwarnsystem Safety Gate, an dem auch die BAuA beteiligt ist. Darin werden Informationen aus den Mitgliedstaaten über gefährliche oder potenziell gefährliche Verbrauchsgüter europaweit ausgetauscht.

Eingebaute Sicherheit

Die BAuA engagiert sich dafür, dass Sicherheit bereits bei der Konstruktion von Arbeitsmitteln berücksichtigt wird. Dazu werden Grenzwerte, Kenngrößen, Mess- und Bewertungsverfahren ermittelt, die auch in die Normung einfließen. Damit sie beim Konstruieren tatsächlich Berücksichtigung finden, werden sicherheits- und gesundheitsschutzbezogene Anforderungen unmittelbar in die digitalen Werkzeuge moderner Produktentwicklung integriert.

Produktsicherheit in der digitalen Arbeitswelt

Das Zusammenwirken von Menschen und smarten Produkten und Arbeitsmitteln ist äußerst komplex – auch und gerade in Hinblick auf Produktsicherheit. Bei künstlich intelligenten, lernfähigen Systemen gilt es daher, die Verantwortung der Hersteller ethisch, sozial und juristisch zu klären. Ziel der BAuA ist es, dass auch smarte Endgeräte der Produktsicherheit genügen und Rechtssicherheit für Hersteller wie Anwender besteht. Gleichzeitig können digitale Körpermaßdaten (virtuelle Anthropometrie) eine sichere Produktgestaltung effizienter und genauer machen. Die BAuA entwickelt Konzepte und rechnerbasierte Methoden, um diese Daten für die sichere Produktgestaltung anwendbar zu machen – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

Termine

Einführung in ICSMS

Erscheinungstyp:  Fachveranstaltung, WebEx

Zum Termin
29. April 2026

Informationen für die Marktüberwachung aus Consumer Safety Gateway, Safety Business Gateway usw.

Erscheinungstyp:  Informationsveranstaltung, WebEx

Zum Termin
20. Mai 2026

Forschungsprojekte

ProjektnummerF 2389 StatusAbgeschlossenes Projekt 3D-Drucker - Werden Verwender zu Herstellern?

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Forschung abgeschlossen

ProjektnummerF 2390 StatusAbgeschlossenes Projekt Data-Mining-Technologien - Teilprojekt Identifizierung von Unfällen mit Produktbeteiligung

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Forschung abgeschlossen

ProjektnummerF 2395 StatusAbgeschlossenes Projekt Weiterentwicklung und Modernisierung des Lehrkonzeptes zur Produkt­sicherheit für die universitäre Ausbildung (PROSUmEr)

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Forschung abgeschlossen

Publikationen

3-D-Druck: Praxisgrundlagen zu Produktsicherheit und Rechtsrahmen

baua: Bericht 2019

Die Anwendung von 3-D-Druckern für die Erstellung dreidimensionaler Produkte (additive Fertigung) hat sich in den letzten Jahren …

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Handlungshilfe für die Risikobewertung von Produkten in der Marktüberwachung

baua: Fokus 2026

... von Risikobewertungen. Zudem hilft sie, typische Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und die Belastbarkeit von Bewertungen zu erhöhen....

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baua: Aktuell 4/24: Sicherheit von Produkten und Arbeitsmitteln

baua: Aktuell 2024

Das Schwerpunktthema der vierten Ausgabe der baua: Aktuell im Jahr 2024 lautet "Sicherheit von Produkten und Arbeitsmitteln"

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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung autonomer und KI-Systeme

Bericht 2021

Zentrale Fragestellung des Forschungsvorhabens war, ob und inwieweit der Einsatz von KI-Algorithmen (KI - Künstliche …

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Links