Interpretation der Maschinenrichtlinie durch die Arbeitsgruppe Maschinen der EU-Kommission
Die Arbeitsgruppe Maschinen der Europäischen Kommission führt in regelmäßigen Abständen Beratungen zu aktuellen Fragen bezüglich der Anwendung der Maschinenrichtlinie durch.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeitet in der Arbeitsgruppe Maschinen mit.
An dieser Stelle finden Sie Ergebnisse dieser Beratungen, die eine Interpretation zu einzelnen Sachverhalten der Maschinenrichtlinie darstellen.
Diese Interpretation ist nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützt eine einheitliche Anwendung der Richtlinie in Europa.
Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EC [Ausgabe 2.3, April 2024, englisch, Hrsg.: EU-Kommission]
Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - deutsche Übersetzung [Ausgabe 2.3, April 2024]
Liste der Lastaufnahmemittel in Bezug zur Maschinenrichtlinie:
Auswechselbare Ausrüstungen zum Heben von Personen:
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung:
Auswechselbare Ausrüstungen für den Zusammenbau mit Flurförderzeugen:
Industrial trucks and equipment for handling loads [englisch, Hrsg.: EU-Kommission] (PDF, 326 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Flurförderzeuge und Ausrüstungen für die Lasthandhabung (Nichtamtliche Übersetzung) (PDF, 337 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgruppe Maschinen bis 2020:
Europäische Kommission: Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgruppe Maschinen
Dokumente der Sitzungen der Expertengruppe Maschinen ab 2021:
Europäische Kommission: Dokumente der Sitzungen der Expertengruppe Maschinen