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Fallen Badewannenlifte unter die Maschinenrichtlinie?

Nein; die Verordnung (EU) 2017/745Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte erfasst Produkte zur Erkennung,Diagnose Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen.

Diese Richtlinie erfasst alle von diesen Produkten ausgehenden Gefährdungen. Badewannenlifte dienen unmittelbar der Kompensierung von körperlichen Behinderungen beim Benutzen einer Badewanne.

Badewannenlifte sind demnach Medizinprodukte und werden nicht von der Maschinenrichtlinie erfasst.

Im Gegensatz dazu wird für Treppenlifte und Lifte für Rollstühle die Maschinenrichtlinie angewendet.

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