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Reicht für eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen eine Unterweisung durch den Aufzugshersteller oder muss ein spezieller Lehrgang (früher: Aufzugswärter) besucht werden?

Der Betreiber einer Aufzugsanlage kann die ihm nach Anhang I Abschnitt 4 BetrSichV obliegenden Aufgaben beauftragten Personen übertragen, für deren Eignung und Unterweisung er verantwortlich ist. Näheres dazu regelt TRBS 3121 Abschnitt 3.

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