Gute Arbeitspraxis und Hygienestandards
Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
Schutzleitfäden der Reihe 100 beschreiben die Mindestanforderungen an Lüftung, Organisations- und Hygienemaßnahmen, Brandschutzmaßnahmen sowie an das Lagern und Bereitstellen von Gefahrstoffen.
- Schutzleitfaden 100: Freie Lüftung
- Schutzleitfaden La-101: Bereitstellen und Lagern
- Schutzleitfaden 110: Organisations- und Hygienemaßnahmen "Einatmen"
- Schutzleitfaden 120: Organisations- und Hygienemaßnahmen "Haut"
- Schutzleitfaden pc-170 - Brandschutzmaßnahmen
- Bei staubenden Tätigkeiten ist zusätzlich der Schutzleitfaden 240: Staubarbeitsplätze anzuwenden.
Zusätzliche Reinigungspläne unterstützen die Grundhygiene im Arbeitsbereich. Der Umfang eines Reinigungsplans ist spezifisch auf den Arbeitsplatz und die Art der Tätigkeit abzustimmen.
Diese hier beschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen bieten bereits einen ausreichenden Schutz für viele Tätigkeiten. Zusätzlich sind sie eine solide Grundlage für die darauf aufbauenden technischen Maßnahmen. Selbst eine Absauganlage mit hoher Absaugleistung wird durch Staubablagerungen und offene Behälter mit Lösemitteln in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt.