Elektrischer Schlag und Störlichtbogen
Ermittlung und Beurteilung
Eine Gefährdung durch den elektrischen Schlag und/oder Störlichtbogen liegt vor, wenn
- die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder die Spannung zwischen aktiven Teilen höher als 25 V Wechselspannung (Effektivwert) oder 60 V Gleichspannung (oberschwingungsfrei) ist (DIN VDE 0100-410) und der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle > 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom beträgt;
- die Energie mehr als 350 mJ (Ladung 50 µC) beträgt (TRGS 727 Anhang D; DGUV Vorschrift 3 DA zu § 8 Nr. 1);
- Störlichtbögen mit einer Lichtbogenarbeit > 250 kWs entstehen. Dabei sind Verbrennungen der Haut bei normaler Arbeitsbekleidung möglich (auf der Grundlage von Untersuchungen der BG Feinmechanik und Elektrotechnik und des Prüffeldes für elektrische Hochleistungstechnik in Berlin festgelegter Grenzwert in TGL 200-0606/05);
- bei Annährung an direkt berührbare aktive Teile die Schutzabstände der Tabelle aus Anlage 1 "Annäherungszone für nicht elektrotechnische Arbeiten" unterschritten werden.
Elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50 V und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1 500 V für Gleichstrom müssen den Sicherheitsgrundsätzen der Ersten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) entsprechend beschaffen sein.