Gibt es bei gegenüberliegenden Duschplätzen einen Mindestabstand?

Auf Grund der erforderlichen freien Bewegungsfläche ergibt sich ein Mindestabstand bei zwei gegenüberliegenden Duschplätzen von 1,20 m. Bei mehr als zwei gegenüberliegenden Duschplätzen ist zusätzlich ein Verkehrsweg mit einer Breite von 1,00 m notwendig.