Seitens des Regelsetzers sind in Bezug auf "Unisex-Toiletten" in Arbeitsstätten bislang noch keine Vorgaben getroffen worden. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt, dass Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten sind oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen ist. Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume". Ist eine zeitlich getrennte Nutzung der Toilettenräume sichergestellt, müssen für Frauen und Männer nicht zwingend separate Toilettenräume eingerichtet werden. Dies ist bisher insbesondere für kleinere Betriebe relevant (Kleinunternehmerreglung für Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten; siehe ASR A4.1 Abschnitt 4 Abs. 6) und kommt der Frage nach geschlechterneutralen ("Unisex") Toilettenräumen entgegen. Insofern sind "Unisex-Toiletten" grundsätzlich zulässig, in den erwähnten Ausnahmefällen (kleine Betriebe) dürfen sie auch als alleinige Lösung bereitgestellt werden. In allen anderen Fällen könnten "Unisex-Toiletten" bei Bedarf zusätzlich zu der nach ASR A4.1 Tabelle 2 vorgegebenen Mindestanzahl von Toiletten für weibliche/männliche Beschäftigte bereitgestellt werden.