Ein Vorraum bietet folgende Vorteile:
- lufttechnische Trennung von der übrigen Arbeitsstätte vor allem bei natürlicher Lüftung, auch bei maschineller Lüftung wegen des nötigen hohen Luftwechsels
- Aufnahme der Handwaschgelegenheit
- Sichtschutz (besonders bei Bedürfnisständen)
- diskrete Geräuschminderung bei der Toilettennutzung
- Stauraum für Wartende
- ethische bzw. persönliche Gründe (z. B. Ablage für sperrige Taschen oder PSA, Schminkplatz, Wahrung der Individualität bei der Körperpflege)
In der BAuA-Studie F 2159 "Bedarfsgerechte Auslegung und Ausstattung von Sanitärräumen" (2013) wurde festgestellt, dass etwa 3 von 4 Toilettenräumen mit einem Vorraum ausgestattet und von denen wiederum ca. 2/3 mit einer Tür getrennt waren. Auch in der öffentlichen Baupraxis ist die Einrichtung eines Vorraumes üblich. Bei einem Toilettenraum mit mehreren Toilettenzellen werden nach der VDI 3818 "Öffentliche Sanitärräume" ein vollständig abgetrennter Vorraum mit Handwaschgelegenheit sowie ein Sichtschutz gefordert.