Beleuchtung von Arbeitsstätten

Gute Beleuchtung am Arbeitsplatz soll gutes Sehen unterstützen sowie Unfälle und zu starke Beanspruchungen der Augen vermeiden. Die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten hängen demnach auch von der Beleuchtung der Arbeitsstätte ab. Dabei rücken neben den klassischen visuellen Faktoren, wie Sehleistung und Sehkomfort, auch nichtvisuelle Lichtwirkungen von Tages- und Kunstlicht stärker in den Fokus des Arbeitsschutzes.

Licht für gutes Sehen

Die Beleuchtung am Arbeitsplatz schafft die Voraussetzungen für den Sehvorgang und das Vermeiden von Unfällen durch schlechte Sichtverhältnisse. Dabei sollen zu starke Beanspruchungen der Augen vermieden werden. Ein zu niedriges Beleuchtungsniveau, auftretende Blendung oder eine ungleichmäßige Beleuchtung können beispielsweise zu psychischen Belastungen, visueller Ermüdung, abnehmender Leistungsfähigkeit und höherem Risiko für Fehler und/oder Unfälle führen. Demnach trägt eine gute Beleuchtung dazu bei, die Aktivität und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern, was sich positiv auf deren Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft auswirkt.

Anforderungen des Arbeitsschutzes an die Beleuchtung von Arbeitsstätten beziehen sich in erster Linie auf Aspekte der Sehleistung und die Vermeidung von visuellem Diskomfort bzw. visueller Ermüdung. Einzuhaltende Schutzziele der Beleuchtung von Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben. Darüber hinaus konkretisieren die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die ASR A3.4 führt die Anforderungen an die Beleuchtung der Arbeitsplätze mit Tageslicht und künstlicher Beleuchtung aus. Die ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen für die Beleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen.

Video: Forschung konkret

Die BAuA-Wissenschaftlerin Dr. Ljiljana Udovicic beantwortet drei Fragen zu ihren Forschungstätigkeiten.

Nichtvisuelle Lichtwirkungen

Neben den visuellen Lichtwirkungen wie Sehleistung und Sehkomfort rücken die nichtvisuellen Lichtwirkungen immer stärker in den Fokus des Arbeitsschutzes. Nichtvisuelle Wirkungen beschreiben den Einfluss des Lichts auf Physiologie, Stimmung und Verhalten. Mit der Erforschung nichtvisueller Lichtwirkungen wurden in den letzten Jahren zunehmend unmittelbare Verbindungen zwischen Licht und Gesundheit festgestellt. Die nichtvisuellen Lichtwirkungen stehen auch im engen Zusammenhang mit Faktoren der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt.

Den Ausgangspunkt für die Intensivierung der Erforschung nichtvisueller Lichtwirkungen bildete um die Jahrtausendwende die Entdeckung einer bis dahin unbekannten Art blaulichtempfindlicher Fotorezeptoren im menschlichen Auge. Eine Anregung dieser Zellen mit blau-cyanen Spektralanteilen im Licht ruft einen aufmerksamen und wachen Zustand hervor. Diese Aktivierung wird natürlicherweise durch Tageslicht hervorgerufen, kann aber auch mit Kunstlicht erzeugt werden. Zu diesen Lichtwirkungen besteht im Bereich der Grundlagenforschung im Labor bereits ein solides Fundament aus Erkenntnissen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Tag/Nacht-Rhythmik des Menschen. Wie diese neuen Erkenntnisse bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten berücksichtigt werden können, ist aktuell Gegenstand intensiver Diskussionen. Weitere Informationen dazu enthält das KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung. 

Tageslicht

Natürliches Tageslicht mit seiner hohen Intensität und hohen blauen Spektralanteilen ruft die zuvor genannten nichtvisuellen Lichtwirkungen hervor und gibt der inneren Uhr die notwendigen Hinweise über die Tageszeit. Es ermöglicht damit die Anpassung wichtiger Körperfunktionen an die äußere Umgebung. Demnach verwendet der Körper die Lichtinformationen beispielsweise zur Anpassung der Körperkerntemperatur und zur Ausschüttung von anregenden Stresshormonen am Morgen. Als Gegenspieler erlaubt die Dunkelheit des Abends und der Nacht die ungehemmte Produktion und Ausschüttung von „Dunkelhormonen“ in den Blutkreislauf und sorgt so für eine regenerative Nachtruhe. Diese Wirkungen sind eng mit möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen verknüpft und daher ist eine gute Versorgung mit Tageslicht am Arbeitsplatz anzustreben und eine unnötige Exposition gegenüber Licht am Abend und in der Nacht sollte vermieden werden. Für die zukünftige Gestaltung der Beleuchtung von Arbeitsstätten ist es weiterhin wichtig, das Zusammenwirken von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung und ihrem Einfluss auf Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten noch besser zu verstehen.

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Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) - Künstliche biologisch wirksame Beleuchtung in Arbeitsstätten

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