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Ab welcher Beschäftigtenzahl benötigt ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Jeder Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (vgl. § 5 Absatz 1, § 6 ASiG) schriftlich zu bestellen und ihnen die aufgeführten Aufgaben zu übertragen, soweit dies im Hinblick auf die dort genannten Kriterien erforderlich ist. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die verschiedene Betreuungsmodelle bietet.
(siehe: www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp).

Je nach Aufgabenfülle und Größe des Betriebes sind ggf. mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

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