Arbeitsschutz bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Die Larven des Eichenprozessionsspinners tragen nesselnde Brennhaare und können als Fraßschädlinge an Eichen auftreten. Das Nesselgift der Brennhaare löst bei Kontakt bzw. Einatmen starke Reizungen und Entzündungen der Haut, Augen, Schleimhäute und Atemwege aus.

Der Eichenprozessionsspinner (EPS, lat. Thaumetopoea processionea) ist ein Nachtfalter und Eichenfraßschädling. Seit etwa 20 Jahren breitet sich der Eichenprozessionsspinner in Deutschland und hierbei auch im städtischen Bereich zunehmend aus. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners tragen Brennhaare, die das für Mensch und Tier gesundheitsschädliche Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Die Brennhaare sind sehr klein (Länge etwa 0,2 mm, Durchmesser etwa 0,005 mm), brechen bei Berührung leicht ab und können über Jahre hinweg nesselnd wirken. Deshalb sind sie nicht nur auf den von Mai bis Juli in Gruppen prozessierenden Raupen selbst vorhanden, sondern auch auf deren Pfaden und Häutungsresten. Ebenso verbleiben sie in Gespinstnestern, die die Raupen zur Verpuppung bilden. Zudem können Brennhaare durch den Wind verschleppt werden.

Das Nesselgift Thaumetopoein löst bei Kontakt mit Haut und Schleimhaut einschließlich Auge und Lunge starke Irritationen und Entzündungen aus. Auf der Haut, besonders an direkt betroffenen Stellen wie Arm, Bein, Nacken und Gesicht treten i.d.R. innerhalb von 24 Stunden Quaddeln und starker Juckreiz auf. Unbehandelt dauern diese Beschwerden je nach Kontaktausmaß und individueller Konstitution zwischen zwei Tagen und zwei Wochen an. Das Einatmen der Brennhaare kann zu Atemwegsentzündungen und Atembeschwerden führen. Nach Augenkontakt können Bindehaut- und Hornhautentzündungen auftreten. Auch systemische Beschwerden wie Schwindel, Fieber und in seltenen Fällen auch Schockzustände wurden beschrieben.

Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsschäden durch Brennhaare

Organisatorische Maßnahmen gegen Gesundheitsschäden

  • Der Aufenthalt in befallenen Bereichen ist zu vermeiden
  • Eichen sind vor Forstarbeiten auf Befall zu kontrollieren
  • Jeglicher Hautkontakt mit Raupen und Nestern ist zu vermeiden
  • Befallene Bereiche sind ggf. abzusperren und mit Gefahrhinweisen auszuschildern
  • In befallenen Bereichen während der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen
  • Die Hände regelmäßig und außerdem bei Verdacht auf Verunreinigung mit Brennhaaren reinigen, dabei die Hautpflege gemäß Hautschutzplan beachten
  • Pausenbereiche nicht mit verunreinigter Arbeitskleidung betreten
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) unmittelbar nach Gebrauch sachgerecht ablegen, z. B. Schutzanzüge mit der Außenseite nach innen umkrempeln und in verschließbaren Beuteln, Tragetaschen oder anderen Behältern verstauen
  • PSA und mit Brennhaaren verunreinigte Arbeitsmittel einschl. Kraftfahrzeugen sind sachgerecht zu reinigen
  • Verunreinigte Kleidung bei mindestens 60 °C waschen, um das Nesselgift zu inaktivieren

Persönliche Schutzausrüstung (PSA, Empfehlung)

PSA sollte als Schutzmaßnahme erst dann Anwendung finden, wenn

  • andere Maßnahmen wie Zutrittsvermeidung nicht möglich sind oder
  • Arbeiten wie Bekämpfung und Baumschnitt nur durch Betreten des befallenen Gebietes möglich sind.

Wir empfehlen weiterhin:

  • Atem- und Augenschutz sollten mindestens aus Atemschutzmaske FFP2 mit Ausatemventil und Korbbrille bestehen (s. BGR 190 und BGR 192).
  • Ein körperbedeckender Schutzanzug mit Kopfbedeckung, z.B. Chemikalienschutzanzug gemäß DIN EN 14605 Typ 4B sowie geschlossenes, leicht zu reinigendes Schuhwerk, z. B. Nitrilstiefel gemäß EN 13832-3 und impermeable Schutzhandschuhe mit einer den vorgesehenen Arbeiten angemessenen mechanischen Belastbarkeit sollten getragen werden.

Verhalten beim Auftreten von Beschwerden

Bei Beschwerden durch Brennhaare oder Verdacht darauf ist ein Arzt aufzusuchen. Dieser ist darüber zu informieren, dass EPS-Brennhaare die Ursache der Beschwerden darstellen könnten.

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Wirksame Maßnahmen zur EPS-Bekämpfung sind Biozidbehandlungen gegen Raupen sowie Entfernung der Gespinstnester.

Raupen werden mit chemischen oder biologischen Bioziden vorzugsweise zwischen Schlupf und dritter Häutung bekämpft. Brennhaare treten ab der dritten Häutung auf, bis zur Verpuppung finden fünf bis sechs Häutungen statt. Zusätzlich zu den hier genannten Schutzmaßnahmen können weitere notwendig sein.

Generell gilt: Die Gespinstnester sollten beim Entfernen abgesaugt werden (Staubklasse H, ggf. Vorabscheider), dadurch verringert sich die Gefahr des Aufwirbelns von Brennhaaren im Vergleich zu anderen Verfahren.

Das Umweltbundsamt hat weitere Informationen zum Eichenprozessionsspinner, zum Gesundheitsschutz vor Brennhaaren der Larven und zu deren Bekämpfung zusammengestellt.