ICSMS: Informations­system für Behörden, Wirtschaft und Verbraucher

Produktinformationen, Prüfergebnisse und Hinweise auf Produktfälschungen sind nur ein kleiner Teil der Informationen, die über ICSMS ausgetauscht werden. Das System hilft außerdem dabei, je nach Anliegen die zuständige Behörde zu finden.

Die Abkürzung ICSMS steht für "internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products". Dahinter verbirgt sich das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystems zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten. Es ist ein Instrument, mit dem Marktüberwachungsbehörden Informationen untereinander austauschen bzw. der Öffentlichkeit bereitstellen können und das im Sinne des Arbeits- und Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs.

ICSMS besteht aus einem geschlossenen und einem öffentlichen Bereich. Ersterer ist den Marktüberwachungsbehörden und der Europäischen Kommission vorbehalten. Hier finden sie beispielsweise Produktinformationen, Prüfergebnisse und Informationen zu behördlichen Maßnahmen.

Den öffentlichen Teil dagegen können alle Hersteller, Händler und Verbraucher nutzen. Er bietet ihnen offizielle Informationen zu gefährlichen Produkten. Verbraucherinnen und Verbraucher können ICSMS nutzen, um unsichere oder gefährliche Produkte direkt - auch anonym - den zuständigen Behörden zu melden.

Behördensuche bei ICSMS

Sie haben Fragen zu den Voraussetzungen, die für das Bereitstellen Ihres Produkts erfüllt sein müssen? Ihnen fehlt aber die Information, welche Behörde für Ihr Produkt zuständig ist bzw. wo diese ansässig ist? Dann hilft Ihnen die Behördensuche des ICSMS weiter.

Über die Postleitzahl finden Sie alle Behörden, die für den Bereich Produktsicherheit in der gewählten Region zuständig sind. Geben Sie zusätzlich ein, unter welche europäische oder nationale Richtlinie, Verordnung etc. Ihr Produkt fällt bzw. fallen könnte, zeigt Ihnen ICSMS die zuständige Behörde nicht nur an, sondern nennt Ihnen auch Anschrift, E-Mail-Adresse, Webseite und den jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Informationen für Behörden

Die BAuA hat im Jahr 2021 gemäß § 16 Abs. 3 Marktüberwachungsgesetz (MüG) die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle und Administration von ICSMS übernommen. Sie unterhält Verbindungen zu den entsprechenden Arbeitsgruppen der Kommission, zu allen nationalen Behörden, die das Informations- und Kommunikationssystem ICSMS nutzen, und zu den Ministerien, die für diejenigen Behörden zuständig sind.

Für die Sektoren des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) können Behörden alternativ und in gewohnter Weise auch weiterhin die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) kontaktieren.

Registrierungen von Behörden und Inspektoren

Die BAuA übernimmt als nationale Administration die Registrierung neuer Behörden und veranlasst die Einrichtung von Zugängen neuer Inspektoren für den internen Bereich von ICSMS.

Der Zugang zum internen Bereich erfordert ein gültiges EU-Login-Konto (European Commission Authentication Service) und entsprechende Rechte in ICSMS. Das Anlegen des personenbezogenen, persönlichen EU-Login erfolgt über die Seiten der Europäischen Kommission https://webgate.ec.europa.eu/cas Nach der Bestätigung durch die EU-Kommission wenden Sie sich bitte an die nationale Administration bei der BAuA, um Ihr EU-Login mit ICSMS verbinden zu lassen. Hierzu nutzen Sie bitte unser Registrierungsformular (ICSMS) (DOCX, 27 KB) und senden uns dieses ausgefüllte an eu-icsms@baua.bund.de zurück. Wir informieren dann umgehend den Support der EU Kommission. Die Registrierung wird in der Regel innerhalb eines Werktages vorgenommen.

Schulungen

Die BAuA koordiniert auf nationaler Ebene außerdem die Organisation von Schulungen für ICSMS oder führt bedarfsorientiert eigene Schulungen in deutscher Sprache durch. Wir können hierzu Schulungen zum Einstieg, aber auch zur Vertiefung und Nutzung einzelner Module (z. B. Schnittstelle ins EU Schnellwarnsystem Safety Gate "RPX-Funktion") und Funktionen anbieten. Darüber hinaus können wir Schulungen durch die EU-Kommission vermitteln. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihren Bedarf mit, z. B. gewünschte Themenschwerpunkte, Teilnehmendenzahl, Erfahrungshintergrund, Produktsektoren.

Aufgaben der BAuA und der einzelnen Akteure in ICSMS:

Nationale Kontaktstelle (ICSMS-National-Contact-Point)

Die nationale Kontaktstelle

  • nimmt an Sitzungen der ICSMS-Expertengruppe teil (zurzeit ruht das Gremium);
  • koordiniert die Organisation von Schulungen auf nationaler Ebene (Logistik, einzubindende Behörden usw.);
  • steht in Kontakt mit den Administrationen aller Behörden, die das ICSMS nutzen, bzw. den zuständigen Ministerien. 

Nationale Administration

Die Administration des Mitgliedstaats

  • ist für die Erstellung/Aktualisierung der Kontaktdaten einer Überwachungsbehörde in seinem Gebiet zuständig;
  • kann Daten sowie die Aufgaben (einschließlich der Erteilung der Berechtigungen mit Bezug auf die "Schutzklausel") aller anderen Inspektoren innerhalb sämtlicher Organisationen in seinem Gebiet (in dem gegenwärtig kein Behördenadministrator vorhanden ist) hinzufügen und aktualisieren;
  • kann ferner alle Benutzer, die keinen Zugang zum ICSMS mehr benötigen oder dazu nicht mehr berechtigt sind, deaktivieren;
  • mit Zustimmung der nationalen Safety Gate-Kontaktstelle Berechtigungen für die Schnittstelle EU Schnellwarnsystem Safety Gate erteilen (RPX-Funktion);
  • verwaltet (in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behördenadministration) "verwaiste Staffelstäbe" und stellt Inspektoren und Behörden allgemeine Unterstützung bereit;
  • führt (ggf.) Qualitätskontrollen durch (z. B. Angaben zu den nationalen Behörden);
  • trägt zur Organisation der Schulungen auf nationaler Ebene bei (Logistik, einzubindende Behörden usw.);
  • steht in Kontakt mit den Behördenadministrationen
  • und muss als Behördenadministration für die Behörden fungieren, für die bisher keine Behördenadministration benannt wurde.

Behördenadministration

Die Behördenadministration

  • aktualisiert die Kontaktdaten der eigenen Organisation;
  • aktualisiert die Informationen über ihre Zuständigkeitsbereiche und die Richtlinien/Verordnungen, für die sie zuständig ist;
  • ergänzt und aktualisiert die Angaben zu allen anderen Inspektoren innerhalb der eigenen Organisation;
  • stellt sicher, dass Benutzer, die keinen Zugang zum ICSMS mehr benötigen oder nicht mehr dazu berechtigt sind, unverzüglich deaktiviert werden;
  • überwacht die Qualität der Einträge (eventuell durch Stichproben wie in den ICSMS-Qualitätsleitlinien empfohlen);
  • trägt zur Organisation von Schulungen bei;
  • arbeitet mit der nationalen Administration bei der Verwaltung von „verwaisten Staffelstäben“ zusammen;
  • steht in Kontakt mit der nationalen Kontaktstelle und dem Administrator des Mitgliedstaats.

Inspektoren

Die Inspektoren

  • fördern die Umsetzung der Europäischen Verordnungen in Bezug auf Zusammenarbeit und Koordinierung, indem sie sicherstellen, dass im Falle des Tätigwerdens der Marktüberwachung frühestmöglich ein neuer Produktdatensatz mit den Mindestinformationen angelegt wird;
  • stellen sicher, dass ihre Datensätze exakt, dem Stand der Ermittlungsergebnisse entsprechend aktuell und möglichst vollständig sind;
  • informieren die Behörde und/oder die Administration des Mitgliedstaats unverzüglich, wenn sie den Zugang zum ICSMS nicht mehr benötigen oder nicht mehr dazu berechtigt sind.

Downloads

Registrierungsformular (ICSMS)

(DOCX, 27 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Termin

Kontakt

Ansprechpartner der deutschen ICSMS Kontaktstelle und Administration:

Herr Dr. Tobias Bleyer

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Friedrich-Henkel-Weg  1-25
44149 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2520

Herr Andreas Dlugi

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Friedrich-Henkel-Weg  1-25
44149 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2558

Weitere Kontaktmöglichkeiten